Rotlichtverstoss
Oktober 26, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Guten Tag, mir wird vorgeworfen eine Rotlicht in Hamburg mit 1.03 Sekunden Rotzeit missachtet zu haben.
Kann ich hier noch mit € 90,00\\1 Punkt davon kommen. Oder sind die O,3 Sekunden schon ein \"qualifizierter Verstoß\",
€ 200,00/2 Punkte/1 Monat Fahrtverbot. Ich bin auf dem Photo gut zu erkennen. Soll ich die Ordnungswidrigkeit in dem
Fragebogen zugeben.
MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich gilt jede Überschreitung von 1 Sekunde bereits als als qualifizierter Rotlichtverstoß mit entsprechend erhöhtem Bussgeld, Punkten und Fahrverbot.
Je nach verwendetem Messverfahren kann aber ein Toleranzabzug von 0,4 Sekunden oder mehr in Betracht kommen (vgl. z.B. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.08.1999 - 2 Ss 164/99; Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 16.02.2011 - 13 OWi 43/11). Neben einer möglicherweise fehlerhaften Messung kann z.B. auch die grundsätzlich für einen qualifizierten Verstoß erforderliche abstrakte Gefährdung bestritten werden.
Aufgrund der doch gravierenden Folgen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes empfiehlt es sich daher in Fällen solch knapper Überschreitung regelmäßig, ohne Akteneinsicht keine Angaben zu dem Vorwurf zu machen. Vielmehr ist es ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten, der Einsicht in die Akte nimmt und darauf aufbauend eine Verteidigungsstrategie erstellt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Wilking, Rechtsanwalt
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