Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Rotlichtverstoss

Guten Tag, mir wird vorgeworfen eine Rotlicht in Hamburg mit 1.03 Sekunden Rotzeit missachtet zu haben.
Kann ich hier noch mit € 90,00\\1 Punkt davon kommen. Oder sind die O,3 Sekunden schon ein \"qualifizierter Verstoß\",
€ 200,00/2 Punkte/1 Monat Fahrtverbot. Ich bin auf dem Photo gut zu erkennen. Soll ich die Ordnungswidrigkeit in dem
Fragebogen zugeben.
MfG

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich gilt jede Überschreitung von 1 Sekunde bereits als als qualifizierter Rotlichtverstoß mit entsprechend erhöhtem Bussgeld, Punkten und Fahrverbot.

Je nach verwendetem Messverfahren kann aber ein Toleranzabzug von 0,4 Sekunden oder mehr in Betracht kommen (vgl. z.B. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.08.1999 - 2 Ss 164/99; Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 16.02.2011 - 13 OWi 43/11). Neben einer möglicherweise fehlerhaften Messung kann z.B. auch die grundsätzlich für einen qualifizierten Verstoß erforderliche abstrakte Gefährdung bestritten werden.

Aufgrund der doch gravierenden Folgen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes empfiehlt es sich daher in Fällen solch knapper Überschreitung regelmäßig, ohne Akteneinsicht keine Angaben zu dem Vorwurf zu machen. Vielmehr ist es ratsam, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten, der Einsicht in die Akte nimmt und darauf aufbauend eine Verteidigungsstrategie erstellt.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Experte für Verkehrsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

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Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
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Fax: 0441-7779346
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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