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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Verkehrsrecht. Vor einigen Wochen habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, eine rote Ampel überfahren zu haben. Ich war mir sicher, dass die Ampel noch gelb war, als ich die Kreuzung passiert habe. Dennoch wurde mir ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auferlegt.

Ich bin sehr besorgt über die Konsequenzen dieses Bescheids, da ich bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin und mein Führerschein für mich beruflich unverzichtbar ist. Ich habe bereits mit einigen Freunden gesprochen, die mir geraten haben, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Allerdings bin ich mir unsicher, ob das in meinem Fall überhaupt möglich ist und ob es Aussicht auf Erfolg hätte.

Daher meine Frage an Sie: Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und wie stehen die Chancen, dass dieser erfolgreich ist? Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss, und welche Unterlagen sollte ich für den Einspruch bereithalten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Einschätzung zu meiner Situation.

Mit freundlichen Grüßen,
Louis Blumberg

Hildegard Falk

Sehr geehrter Herr Blumberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Bußgeldbescheids, den Sie erhalten haben. Es ist verständlich, dass Sie besorgt über die Konsequenzen sind, besonders wenn Ihr Führerschein für Sie beruflich unverzichtbar ist. Gerne möchte ich Ihnen bei der Klärung Ihrer Situation behilflich sein.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie grundsätzlich das Recht haben, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass dieser zu Unrecht ergangen ist. In Ihrem Fall, in dem Sie angeben, dass die Ampel noch gelb war, als Sie die Kreuzung passiert haben, könnte es durchaus sinnvoll sein, Einspruch einzulegen.

Um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Argumente gut begründen und gegebenenfalls Beweismittel vorlegen können. Falls Sie beispielsweise Zeugen haben, die bestätigen können, dass die Ampel noch gelb war, sollten Sie diese benennen und gegebenenfalls eine schriftliche Aussage von ihnen einholen.

Was die Fristen betrifft, so müssen Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich zeitnah um die Einlegung des Einspruchs kümmern, um keine Frist zu versäumen.

Für den Einspruch sollten Sie alle relevanten Unterlagen bereithalten, die Ihre Argumentation stützen. Dazu gehören unter anderem der Bußgeldbescheid selbst, eventuelle Zeugenaussagen, Fotos oder Videos vom Tatort sowie sonstige Dokumente, die Ihre Unschuld belegen könnten.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich zeitnah mit einem erfahrenen Verkehrsrecht-Anwalt in Verbindung zu setzen, der Sie bei der Formulierung des Einspruchs unterstützen kann. Ein Anwalt kann Ihnen nicht nur bei der rechtlichen Einschätzung helfen, sondern auch dabei, die nötigen Beweismittel zu sammeln und den Einspruch professionell zu begründen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Angelegenheit. Sollten Sie weitere Fragen haben oder meine Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Hildegard Falk
Rechtsanwältin im Verkehrsrecht

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Hildegard Falk