Darf ein Verein Minderjährige als Mitglieder aufnehmen?
Oktober 2, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Thomas Tressel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vereinsrecht,
ich habe eine Frage bezüglich der Mitgliedschaft von Minderjährigen in einem Verein. Mein Name ist Oliver Hemminger und ich bin Vorstand eines Sportvereins in meiner Gemeinde. In letzter Zeit haben vermehrt Eltern von Kindern unter 18 Jahren Interesse gezeigt, ihre Kinder bei uns als Vereinsmitglieder anzumelden.
Bisher haben wir immer nur erwachsene Mitglieder aufgenommen, da wir unsicher sind, ob wir Minderjährige rechtlich überhaupt als Mitglieder aufnehmen dürfen. Wir möchten sicherstellen, dass wir uns an alle gesetzlichen Vorgaben halten und keine rechtlichen Probleme bekommen.
Meine Sorge ist, dass wir ohne entsprechende rechtliche Grundlage handeln und dadurch möglicherweise in Konflikt mit dem Vereinsrecht geraten könnten. Ich möchte daher gerne wissen, ob es rechtlich erlaubt ist, Minderjährige als Mitglieder in einem Verein aufzunehmen und welche möglichen Lösungen es gibt, um dies rechtssicher umzusetzen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hemminger
Lieber Herr Hemminger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mitgliedschaft von Minderjährigen in einem Verein. Es ist wichtig, sich in dieser Frage an die gesetzlichen Regelungen zu halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Grundsätzlich ist es erlaubt, Minderjährige als Mitglieder in einem Verein aufzunehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 104 ff. die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. Minderjährige ab dem vollendeten siebten Lebensjahr sind demnach beschränkt geschäftsfähig und können wirksame Rechtsgeschäfte tätigen, soweit sie mit dem Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) vereinbar sind. Dies bedeutet, dass Minderjährige ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) Rechtsgeschäfte abschließen können, die im Rahmen ihres Taschengeldes liegen.
Im Bezug auf die Mitgliedschaft in einem Verein ist es daher grundsätzlich möglich, Minderjährige als Mitglieder aufzunehmen. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter müssen jedoch der Mitgliedschaft zustimmen und ggf. auch die Beiträge für ihre minderjährigen Kinder übernehmen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung aufzunehmen, um die Zustimmung der Eltern rechtlich abzusichern.
Eine weitere Möglichkeit ist die Einholung einer Einverständniserklärung der Eltern, in der sie der Mitgliedschaft ihres minderjährigen Kindes explizit zustimmen. Diese Einverständniserklärung kann auch Regelungen zu den Beiträgen, zur Haftung oder zu sonstigen wichtigen Punkten enthalten.
Es ist wichtig, dass der Verein die Zustimmung der Eltern dokumentiert und im Falle von rechtlichen Problemen nachweisen kann. Eine enge Kommunikation mit den Eltern und eine transparente Vorgehensweise können dazu beitragen, mögliche Konflikte zu vermeiden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Tressel
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