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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Urheberrecht

Darf ich fremde Musik für meine Tänze verwenden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Peter Ullmann und betreibe eine Tanzschule, in der ich regelmäßig Tanzkurse anbiete. In meinen Kursen verwende ich verschiedene Musikstücke als Hintergrundmusik für die Choreographien, die ich meinen Schülern beibringe. Dabei handelt es sich jedoch um Musik, die ich nicht selbst komponiert oder produziert habe, sondern um urheberrechtlich geschützte Werke anderer Künstler.

Meine Frage ist nun, ob ich diese fremde Musik ohne weiteres für meine Tanzkurse verwenden darf, oder ob ich möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoße. Ich mache mir Sorgen, dass ich durch die Verwendung dieser Musik in meinen Kursen rechtliche Konsequenzen befürchten muss, da ich nicht die Rechte an den entsprechenden Musikstücken besitze.

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, wie ich die Musik legal verwenden kann, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen? Oder sollte ich mich besser nach alternativen Musikstücken umsehen, die frei von Urheberrechten sind?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden, um meine Tanzkurse weiterhin mit passender Musik zu untermalen, ohne dabei rechtliche Risiken einzugehen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Ullmann

Sandra Altmann

Sehr geehrter Herr Ullmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik in Ihren Tanzkursen. Das Urheberrecht schützt die Werke von Künstlern, darunter fallen auch Musikstücke. In Ihrem Fall verwenden Sie fremde Musik als Hintergrundmusik für Ihre Choreographien, ohne die entsprechenden Rechte an den Musikstücken zu besitzen. Dies kann tatsächlich zu rechtlichen Konsequenzen führen, da Sie damit gegen das Urheberrecht verstoßen.

Um legal Musik in Ihren Tanzkursen zu verwenden, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können entweder die erforderlichen Lizenzen erwerben oder auf Musikstücke zurückgreifen, die gemeinfrei sind oder unter einer Creative Commons Lizenz stehen.

Wenn Sie die Musikstücke legal nutzen möchten, sollten Sie sich mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA in Verbindung setzen, um die entsprechenden Lizenzen zu erwerben. Dadurch erhalten Sie die Erlaubnis, die Musik öffentlich zu nutzen und sind somit rechtlich abgesichert. Die Kosten für die Lizenzen können je nach Art und Umfang der Nutzung variieren, daher ist es ratsam, sich im Voraus über die anfallenden Gebühren zu informieren.

Alternativ können Sie nach Musikstücken suchen, die gemeinfrei sind oder unter einer Creative Commons Lizenz stehen. Gemeinfreie Musik kann frei verwendet werden, da keine Rechte mehr an den Werken bestehen. Bei Musik mit Creative Commons Lizenz müssen Sie die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers beachten, jedoch sind diese in der Regel großzügiger als bei traditionellen Urheberrechten.

Es ist wichtig, dass Sie als Betreiber einer Tanzschule die rechtlichen Aspekte der Musiknutzung beachten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sollten Sie weiterhin unsicher sein, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt für Urheberrecht zu konsultieren, um Ihre spezifische Situation zu klären und individuelle Lösungswege zu erarbeiten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Altmann, Rechtsanwältin

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Sandra Altmann