Welche Haftungsfragen gibt es im Speditionsrecht?
Januar 26, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Konrad Falk
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe eine Frage bezüglich Haftungsfragen im Transport- und Speditionsrecht. Mein Name ist Artur Baradari und ich betreibe ein kleines Unternehmen, das regelmäßig Waren transportieren lässt. In letzter Zeit gab es vermehrt Probleme mit beschädigten oder verloren gegangenen Lieferungen, was für uns sowohl finanziell als auch reputationsmäßig sehr belastend ist.
Ich mache mir Sorgen um die Haftungsfragen, die sich in solchen Fällen ergeben können. Wie ist die Rechtslage, wenn meine Ware während des Transports beschädigt wird? Wer haftet in solchen Fällen und in welcher Höhe? Gibt es Unterschiede bei nationalen und internationalen Transporten?
Des Weiteren würde ich gerne wissen, welche Maßnahmen ich als Auftraggeber ergreifen kann, um meine Interessen zu schützen und mich vor unerwarteten Kosten zu schützen. Gibt es vertragliche Vereinbarungen oder Versicherungen, die mir helfen könnten, meine Risiken zu minimieren?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Expertise in diesem Bereich.
Mit freundlichen Grüßen,
Artur Baradari
Sehr geehrter Herr Baradari,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Haftungsfragen im Transport- und Speditionsrecht. Es ist verständlich, dass beschädigte oder verloren gegangene Lieferungen für Ihr Unternehmen finanziell und reputationsmäßig belastend sind. Ich kann Ihnen daher gerne mehr Informationen zu den Haftungsfragen in solchen Fällen geben.
Grundsätzlich gilt im Transport- und Speditionsrecht, dass der Frachtführer für die ordnungsgemäße Beförderung der Ware verantwortlich ist. Das bedeutet, dass er haftet, wenn die Ware während des Transports beschädigt wird oder verloren geht. Die Haftung des Frachtführers ist in nationalen Gesetzen, wie dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), geregelt. Dabei haftet der Frachtführer in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag pro Kilogramm des Gewichts der Ware.
Bei internationalen Transporten gelten häufig spezielle Regelungen, wie zum Beispiel das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR-Übereinkommen) oder das Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). Diese internationalen Abkommen regeln die Haftung im grenzüberschreitenden Transport und legen unter anderem Höchstgrenzen für die Haftung fest.
Um Ihre Interessen als Auftraggeber zu schützen und sich vor unerwarteten Kosten zu bewahren, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zum einen können Sie mit dem Frachtführer vertragliche Vereinbarungen treffen, die die Haftung und Haftungshöhe im Falle von Schäden oder Verlusten regeln. Es ist ratsam, diese Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um im Streitfall klare Regelungen zu haben.
Des Weiteren können Sie eine Transportversicherung abschließen, die Sie vor finanziellen Schäden bei beschädigten oder verloren gegangenen Lieferungen schützt. Diese Versicherung kann je nach Bedarf individuell angepasst werden und bietet zusätzliche Sicherheit für Ihr Unternehmen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Falk
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