Wie kann ich mich gegen eine Anklage wegen Drogenbesitz verteidigen?
August 18, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Lukas Schlüter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe benötige. Mein Name ist Renate Krause und ich wurde kürzlich wegen Drogenbesitzes angeklagt. Ich bin völlig verzweifelt und weiß nicht, wie ich mich dagegen verteidigen soll.
Die Situation ist folgende: Bei einer Polizeikontrolle wurde bei mir eine kleine Menge Marihuana gefunden. Ich hatte die Drogen tatsächlich bei mir, jedoch handelte es sich nur um eine geringe Menge für den Eigenbedarf. Ich habe damit keinerlei Handel betrieben oder andere Personen damit versorgt. Dennoch wurde ich angezeigt und stehe nun vor einer Anklage wegen Drogenbesitzes.
Ich mache mir große Sorgen um meine Zukunft und meine Reputation. Ich habe keinerlei Vorstrafen und möchte nicht, dass diese Anklage mein Leben zerstört. Ich bin mir bewusst, dass der Besitz von Drogen strafbar ist, jedoch möchte ich gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, mich gegen diese Anklage zu verteidigen und welche Schritte ich nun unternehmen sollte.
Können Sie mir bitte konkret sagen, wie ich mich am besten gegen diese Anklage wegen Drogenbesitzes verteidigen kann? Gibt es bestimmte rechtliche Schritte, die ich einleiten sollte? Ich bin für jede Unterstützung dankbar und hoffe, dass Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen können.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Renate Krause
Sehr geehrte Frau Krause,
ich verstehe Ihre Sorgen und Ihre Verzweiflung in dieser Situation. Es ist verständlich, dass eine Anklage wegen Drogenbesitzes große Auswirkungen auf Ihr Leben haben kann und Sie möchten sicherlich alles tun, um sich bestmöglich zu verteidigen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Besitz von Drogen in Deutschland grundsätzlich strafbar ist, unabhängig davon, ob es sich um eine geringe Menge für den Eigenbedarf handelt oder nicht. Dennoch gibt es bestimmte rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen eine solche Anklage zu verteidigen.
In Ihrem Fall, da es sich um eine geringe Menge für den Eigenbedarf handelte und Sie nach eigener Aussage keine Drogen an andere Personen weitergegeben haben, könnte möglicherweise eine günstige Prognose im Rahmen eines sogenannten "geringen Schuldgehalts" in Betracht gezogen werden. Das bedeutet, dass Ihre persönliche Situation und die Umstände des Falles berücksichtigt werden, um eine mildere Strafe zu erwirken oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Es wäre ratsam, dass Sie sich in dieser Situation von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten lassen. Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verteidigen, die Anklage zu überprüfen und mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Er kann auch Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, um zu prüfen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden und ob es möglicherweise Verfahrensfehler gab.
Darüber hinaus sollten Sie auch überlegen, ob es sinnvoll ist, an einer Therapie oder einem Programm zur Suchtprävention teilzunehmen. Eine freiwillige Teilnahme an solchen Programmen kann sich positiv auf Ihr Verfahren auswirken und zeigen, dass Sie gewillt sind, Ihre Probleme anzugehen und sich zu ändern.
Insgesamt ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich professionelle Hilfe zu suchen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie Ihre Chancen auf eine positive Entwicklung in diesem Verfahren verbessern.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Verteidigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Schlüter
Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?