Ist Notwehr in jedem Fall gerechtfertigt?
Januar 12, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Lina Strauss
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich kürzlich in eine Situation geraten bin, in der ich mich verteidigen musste, und nun unsicher bin, ob mein Handeln als Notwehr gerechtfertigt war.
Hintergrund ist folgender: Ich wurde von einer Gruppe betrunkener Jugendlicher angegriffen, die mich bedrohten und körperlich attackierten. In meiner Angst um mein Leben und meine körperliche Unversehrtheit habe ich mich mit aller Kraft verteidigt und dabei auch Verletzungen bei den Angreifern verursacht. Die Polizei wurde gerufen und ich wurde wegen Körperverletzung angezeigt.
Mein Anwalt sagt mir, dass ich mich auf Notwehr berufen könnte, da ich in einer akuten und unmittelbaren Gefahrensituation gehandelt habe, um mich selbst zu schützen. Allerdings habe ich Bedenken, ob meine Handlungen tatsächlich als Notwehr eingestuft werden können und ob ich rechtlich gesehen im Recht bin.
Meine Sorgen sind nun, dass ich möglicherweise für meine Verteidigungsaktion strafrechtlich belangt werde und die Konsequenzen tragen muss. Daher frage ich mich, ob Notwehr in jedem Fall gerechtfertigt ist und ob es mögliche Ausnahmen oder Einschränkungen gibt, die zu berücksichtigen sind.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre professionelle Einschätzung zu meiner Situation geben könnten und mögliche Lösungswege aufzeigen würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Schönecker
Sehr geehrter Herr Schönecker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Notwehrsituation, in die Sie kürzlich geraten sind. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und Klarheit darüber haben möchten, ob Ihr Handeln gerechtfertigt war und ob Sie rechtlich gesehen im Recht sind.
Notwehr ist im deutschen Strafrecht ein wichtiges Rechtsinstitut, das es einer Person erlaubt, sich gegen rechtswidrige Angriffe auf sich selbst oder andere zu verteidigen. Nach § 32 StGB ist die Verteidigungshandlung gerechtfertigt, wenn sie erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Dabei muss die Verteidigungshandlung in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angriffs stehen.
In Ihrem Fall, in dem Sie von einer Gruppe betrunkener Jugendlicher angegriffen wurden, die Sie bedrohten und körperlich attackierten, klingt es durchaus nach einer Situation, in der Notwehr gerechtfertigt sein könnte. Ihre Angst um Ihr Leben und Ihre körperliche Unversehrtheit ist ein durchaus plausibler Grund, sich mit aller Kraft zu verteidigen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Notwehr nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist und es bestimmte Einschränkungen gibt. Zum Beispiel muss die Verteidigungshandlung verhältnismäßig sein und es darf keine Möglichkeit bestehen, die Situation auf andere Weise zu deeskalieren. Zudem darf die Verteidigungshandlung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig sein.
Ihr Anwalt hat Ihnen bereits geraten, sich auf Notwehr zu berufen, und es scheint, als ob Ihre Verteidigungshandlung in Ihrer Situation gerechtfertigt sein könnte. Es ist ratsam, weiterhin mit Ihrem Anwalt zusammenzuarbeiten und alle relevanten Informationen zu sammeln, um Ihre Position zu stärken.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich hoffe, dass meine Einschätzung Ihnen hilfreich war und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre weitere rechtliche Auseinandersetzung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Strauss
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