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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Erwin Klinger und bin Vater von zwei Kindern im schulpflichtigen Alter. In den letzten Jahren habe ich immer wieder hohe Kosten für die Kinderbetreuung gehabt, da meine Frau und ich beide berufstätig sind. Nun frage ich mich, wie ich diese Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen kann.

Derzeit zahle ich monatlich einen erheblichen Betrag für die Betreuung meiner Kinder in Kindergarten und Hort. Diese Kosten belasten unser Familienbudget stark und wir würden gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, zumindest einen Teil davon steuerlich geltend zu machen.

Meine Frau und ich haben beide einen Vollzeitjob und können nicht auf die Betreuungsmöglichkeiten für unsere Kinder verzichten. Daher wäre es für uns sehr hilfreich zu wissen, ob es bestimmte Voraussetzungen gibt, um die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen zu können. Wie hoch ist der maximal absetzbare Betrag und welche Unterlagen müssen wir dafür vorlegen?

Wir sind uns bewusst, dass es verschiedene Regelungen und Sonderfälle geben kann, die die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beeinflussen. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns eine detaillierte Erklärung geben könnten, wie wir in unserem speziellen Fall vorgehen sollten, um von dieser steuerlichen Entlastung profitieren zu können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Klinger

Lilli Reuter

Sehr geehrter Herr Klinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Es freut mich, dass Sie sich für dieses Thema interessieren und ich werde Ihnen gerne weiterhelfen.

Grundsätzlich können Sie einen Teil der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen, um Ihre finanzielle Belastung zu verringern. Hierbei ist zu beachten, dass die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Sie können die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder in Kindergarten, Hort, Kita, bei Tagesmüttern oder in anderen Betreuungseinrichtungen geltend machen.

Die Höhe des absetzbaren Betrags ist jedoch begrenzt. Für jedes Kind können Sie bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzen. Für zwei Kinder wären das also insgesamt 8.000 Euro. Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Kosten nur dann absetzbar sind, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden.

Um die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen. Es ist ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt im Rahmen einer Steuerprüfung diese Unterlagen einsehen kann.

In Ihrem speziellen Fall, in dem Sie und Ihre Frau beide berufstätig sind und hohe Kinderbetreuungskosten haben, sollten Sie alle relevanten Belege sammeln und in Ihrer Steuererklärung angeben. Beachten Sie dabei auch, dass die Kosten für die Betreuung im Kindergarten und Hort absetzbar sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lilli Reuter
Rechtsanwältin für Steuerrecht

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Lilli Reuter