Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Eheschließung?
Dezember 1, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Anna Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Steuerrecht,
ich heiße Ammelie Götzinger und plane in naher Zukunft zu heiraten. Ich habe gehört, dass eine Eheschließung auch steuerliche Auswirkungen haben kann und bin daher etwas besorgt, wie sich dies auf meine finanzielle Situation auswirken wird.
Zurzeit bin ich ledig und habe ein eigenes Einkommen, welches ich versteuern muss. Mein zukünftiger Ehepartner hat ebenfalls ein eigenes Einkommen. Wir sind uns unsicher, ob wir nach der Eheschließung gemeinsam veranlagt werden sollten oder ob es besser wäre, getrennt zu veranlagen.
Meine Sorge ist, dass durch die Eheschließung möglicherweise höhere Steuern auf uns zukommen könnten. Ich frage mich, ob es steuerliche Vorteile gibt, wenn wir getrennt veranlagen oder ob es besser wäre, gemeinsam veranlagt zu werden.
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob sich durch die Eheschließung auch andere steuerliche Aspekte ändern, zum Beispiel in Bezug auf Steuervorteile für Ehepaare oder mögliche steuerliche Nachteile.
Können Sie mir bitte erklären, welche steuerlichen Auswirkungen eine Eheschließung haben kann und welche steuerlichen Vorteile oder Nachteile es für uns als Ehepaar geben könnte? Gibt es möglicherweise auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, um unsere Steuerlast zu optimieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ammelie Götzinger
Sehr geehrte Frau Götzinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung. Als Rechtsanwältin für Steuerrecht kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen die verschiedenen Optionen erläutern, die Sie in Bezug auf die gemeinsame Veranlagung haben.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, als Ehepaar entweder gemeinsam oder getrennt veranlagt zu werden. Bei der gemeinsamen Veranlagung werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Bei der getrennten Veranlagung hingegen werden die Einkommen separat betrachtet und versteuert.
In den meisten Fällen kann es vorteilhafter sein, gemeinsam veranlagt zu werden, da hier oft eine günstigere Steuerlast entsteht. Dies liegt daran, dass in Deutschland Ehepaare verschiedene steuerliche Vorteile genießen, wie z.B. den sogenannten Ehegattensplittingtarif. Hierbei wird das Gesamteinkommen des Paares halbiert und jeder Ehepartner wird einzeln besteuert, was oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen es sinnvoller sein kann, getrennt zu veranlagen, z.B. wenn ein Ehepartner deutlich höhere Einkünfte hat als der andere oder hohe außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine einmal gewählte Veranlagungsform in der Regel für das gesamte Kalenderjahr bindend ist und nicht mehr geändert werden kann. Daher ist es ratsam, vor der Eheschließung gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt die individuelle Situation zu analysieren und die beste Veranlagungsform zu wählen.
Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen einer Eheschließung gibt es auch weitere steuerliche Aspekte, die sich ändern können, wie z.B. die Möglichkeit, gemeinsam Kinderfreibeträge geltend zu machen oder steuerliche Vergünstigungen bei der Immobiliennutzung als Ehepaar.
Insgesamt gibt es also viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerlast als Ehepaar zu optimieren. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die beste Veranlagungsform für Sie zu wählen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Richter
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