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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

bareinzahlung auf geschäftskonto

ich bin nebenberuflich selbsständig und habe im Jahr 2011 ca. 8000,- Euro auf das geschäftskonto als privateinlage eingezahlt. jetzt will das fa wissen woher dieses geld stammt. es stammte aus einer barschenkung meiner eltern. diese haben jedoch nur noch einen kontoauszug über einen teil der summe. meine eltern bestätigen aber schriftlich das sie mir die summe x gegeben haben. müssen meine eltern jetzt auch noch den anderen teil des
geldes belegen können woher die summe stammt oder reicht das sie es schriftlich bestätigen mir geld geschenkt zu haben.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Eltern sind in dem Besteuerungsverfahren gegen Sie Zeugen. Wenn diese Zeugen glaubwürdig sind, müssen diese die Schenkung nicht belegen. Die Vermögensverhältnisse Ihrer Eltern sollten jedoch so sein, dass diese im Jahr 2011 in der Lage waren, Ihnen 8.000 Euro zu schenken. Daher müssen Ihre Eltern belegen, dass sie über ausreichend Vermögen hatten. Die Schenkung selber brauchen Ihre Eltern nicht belegen, nur das sie über ausreichend Vermögen hatten, um Ihnen die Schenkung zu machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Steuerrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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