bareinzahlung auf geschäftskonto
März 14, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
ich bin nebenberuflich selbsständig und habe im Jahr 2011 ca. 8000,- Euro auf das geschäftskonto als privateinlage eingezahlt. jetzt will das fa wissen woher dieses geld stammt. es stammte aus einer barschenkung meiner eltern. diese haben jedoch nur noch einen kontoauszug über einen teil der summe. meine eltern bestätigen aber schriftlich das sie mir die summe x gegeben haben. müssen meine eltern jetzt auch noch den anderen teil des
geldes belegen können woher die summe stammt oder reicht das sie es schriftlich bestätigen mir geld geschenkt zu haben.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Eltern sind in dem Besteuerungsverfahren gegen Sie Zeugen. Wenn diese Zeugen glaubwürdig sind, müssen diese die Schenkung nicht belegen. Die Vermögensverhältnisse Ihrer Eltern sollten jedoch so sein, dass diese im Jahr 2011 in der Lage waren, Ihnen 8.000 Euro zu schenken. Daher müssen Ihre Eltern belegen, dass sie über ausreichend Vermögen hatten. Die Schenkung selber brauchen Ihre Eltern nicht belegen, nur das sie über ausreichend Vermögen hatten, um Ihnen die Schenkung zu machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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