Wie hoch ist der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger?
Juli 11, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Schröter
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Chloé Köhler und beziehe derzeit Hartz IV. Ich habe gehört, dass der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger regelmäßig angepasst wird und würde gerne wissen, wie hoch dieser aktuell ist. Ich beziehe derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und bin mir unsicher, ob mir der aktuelle Regelsatz ausreicht, um meine monatlichen Ausgaben zu decken.
Ich bin alleinerziehend und habe zwei Kinder, die ebenfalls von meinem Regelsatz abhängig sind. Ich mache mir Sorgen, ob wir mit dem aktuellen Regelsatz über die Runden kommen und ob es Möglichkeiten gibt, zusätzliche Leistungen zu beantragen, falls es finanziell eng wird. Mein größtes Anliegen ist es, für meine Kinder eine sichere und stabile Lebenssituation zu gewährleisten.
Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir Informationen darüber geben könnten, wie der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger aktuell festgelegt ist und ob es Möglichkeiten gibt, zusätzliche Leistungen zu beantragen, falls der Regelsatz nicht ausreicht. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Köhler
Sehr geehrte Frau Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des aktuellen Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger. Als Rechtsanwalt im Bereich des Sozialversicherungsrechts kann ich Ihnen gerne Auskunft darüber geben.
Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger wird regelmäßig angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Zum 1. Januar 2021 wurde der Regelsatz für Alleinstehende auf 446 Euro pro Monat festgelegt. Für alleinstehende Eltern bzw. Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren beträgt der Regelsatz 512 Euro pro Monat. Für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren werden 376 Euro und für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren 451 Euro monatlich angesetzt.
In Ihrem Fall, als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, würde der Regelsatz für Sie 1.339 Euro pro Monat betragen. Diese Beträge sollen den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben abdecken.
Sollte es Ihnen dennoch schwerfallen, mit dem Regelsatz über die Runden zu kommen, gibt es die Möglichkeit, ergänzende Leistungen zu beantragen. Hierzu gehören beispielsweise Leistungen für Bildung und Teilhabe, die die Kosten für Schulausflüge, Mittagessen in der Schule, Lernförderung und ähnliches abdecken. Zudem können Sie zusätzliche Leistungen für Unterkunft und Heizung beantragen, wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind als die angemessenen Kosten, die vom Jobcenter übernommen werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen und dort einen Antrag auf ergänzende Leistungen stellen. Die Mitarbeiter des Jobcenters sind dazu verpflichtet, Ihnen bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Ihnen eine bessere Perspektive auf Ihre finanzielle Situation geben. Sollten noch weitere Fragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Schröter
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?