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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Wie kann ich Widerspruch gegen einen Bescheid zur Grundsicherung im Alter einlegen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Greta Krause und bin 67 Jahre alt. Vor einigen Tagen habe ich einen Bescheid zur Grundsicherung im Alter erhalten, der mir jedoch nicht die Leistungen gewährt, die ich meiner Ansicht nach benötige. In dem Bescheid wird meine Rente angerechnet und somit fällt die Grundsicherung sehr gering aus.

Mein monatlicher Bedarf ist jedoch höher als die gewährte Grundsicherung, da ich zusätzlich zu meiner Miete und den Lebenshaltungskosten auch noch hohe Arztkosten habe, da ich aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme regelmäßige Behandlungen benötige.

Ich bin sehr besorgt, dass ich mit der aktuellen Grundsicherung nicht über die Runden kommen werde und frage mich, wie ich dagegen Widerspruch einlegen kann. Ich habe bereits versucht, mich telefonisch bei der zuständigen Behörde zu informieren, jedoch konnte mir niemand genaue Auskunft geben, wie ich am besten vorgehen soll.

Können Sie mir bitte erklären, welche Schritte ich unternehmen muss, um Widerspruch gegen den Bescheid zur Grundsicherung im Alter einzulegen? Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss? Und welche Unterlagen werden benötigt, um meinen Widerspruch zu begründen und meine Situation darzulegen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre hilfreichen Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,

Greta Krause

Alwin Vollmann

Sehr geehrte Frau Krause,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Bescheids zur Grundsicherung im Alter, den Sie erhalten haben. Es tut mir leid zu hören, dass die Leistungen nicht ausreichend sind, um Ihren monatlichen Bedarf zu decken. Gerne werde ich Ihnen nun erklären, wie Sie am besten gegen den Bescheid Widerspruch einlegen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie gegen Verwaltungsakte wie den Bescheid zur Grundsicherung im Alter innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einlegen können. Diese Frist beginnt mit dem Tag nach der Bekanntgabe des Bescheids. Es ist daher ratsam, den Widerspruch zeitnah zu formulieren und bei der zuständigen Behörde einzureichen.

In Ihrem Widerspruch sollten Sie genau darlegen, aus welchen Gründen Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Sie können beispielsweise darauf hinweisen, dass Ihre Rente angerechnet wird und somit der Bedarf nicht angemessen gedeckt wird. Des Weiteren können Sie auch auf Ihre hohen Arztkosten hinweisen, die zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten anfallen und Ihre finanzielle Situation belasten.

Um Ihren Widerspruch zu begründen, sollten Sie alle relevanten Unterlagen beifügen, die Ihre Situation verdeutlichen. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über Ihre Mietkosten, Lebenshaltungskosten und Arztkosten, sowie gegebenenfalls ärztliche Atteste, die Ihre gesundheitlichen Probleme und die Notwendigkeit regelmäßiger Behandlungen bestätigen.

Es ist möglich, dass die zuständige Behörde im Rahmen des Widerspruchsverfahrens weitere Unterlagen von Ihnen anfordern wird. Es ist daher wichtig, dass Sie alle relevanten Dokumente sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrem Widerspruch gegen den Bescheid zur Grundsicherung im Alter unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Vollmann
Rechtsanwalt im Sozialrecht

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Alwin Vollmann