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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Welche Leistungen stehen mir bei Erwerbsminderung zu?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

mein Name ist Katrin Voss und ich wende mich an Sie, um Informationen bezüglich meiner Ansprüche bei Erwerbsminderung zu erhalten. Ich bin 42 Jahre alt und seit einem schweren Autounfall vor zwei Jahren bin ich aufgrund meiner Verletzungen nicht mehr in der Lage, meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Momentan beziehe ich Krankengeld, da mein Arzt mich für arbeitsunfähig erklärt hat. Allerdings weiß ich nicht, wie lange ich Krankengeld erhalten werde und welche Leistungen mir bei dauerhafter Erwerbsminderung zustehen. Ich mache mir Sorgen um meine finanzielle Situation und um die Sicherung meines Lebensunterhalts in Zukunft.

Könnten Sie mir bitte genauer erläutern, welche Leistungen mir bei Erwerbsminderung zustehen und wie ich diese beantragen kann? Gibt es spezielle Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um diese Leistungen zu erhalten? Welche Schritte muss ich einleiten, um meine Ansprüche geltend zu machen und welche Unterlagen werden dafür benötigt?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Voss

Andreas Köhler

Sehr geehrte Frau Voss,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Ansprüche bei Erwerbsminderung. Es tut mir leid zu hören, dass Sie durch einen schweren Autounfall vor zwei Jahren arbeitsunfähig geworden sind. Es ist wichtig, dass Sie über Ihre Rechte und Ansprüche informiert sind, um Ihre finanzielle Situation abzusichern.

Bei dauerhafter Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Diese Rente soll Ihnen dabei helfen, Ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können.

Um eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss eine dauerhafte Erwerbsminderung ärztlich festgestellt werden. In Ihrem Fall haben Sie bereits Krankengeld bezogen, was bedeutet, dass Ihr Arzt Sie für arbeitsunfähig erklärt hat. Diese ärztliche Bescheinigung wird auch für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente benötigt.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diesen Antrag können Sie persönlich bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung, online oder schriftlich einreichen. Für den Antrag werden neben der ärztlichen Bescheinigung auch Unterlagen wie etwa Arbeitszeugnisse, Rentenversicherungsverlauf, Krankenakten und weitere medizinische Unterlagen benötigt. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen, um eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.

Es kann auch sinnvoll sein, sich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag korrekt gestellt wird und Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Ein Anwalt kann Sie auch bei eventuellen Widersprüchen oder Klagen gegen Ablehnungsbescheide unterstützen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen oder noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Köhler
Rechtsanwalt für Sozialrecht

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