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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Was sind die Voraussetzungen für Kindergeld?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Edith Schmitt und habe eine Frage zu den Voraussetzungen für Kindergeld. Meine Situation ist folgende: Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 6 und 10 Jahren. Bisher habe ich Kindergeld für beide Kinder erhalten, jedoch wurde mir nun mitgeteilt, dass meine Ansprüche überprüft werden sollen.

Ich mache mir Sorgen, dass ich das Kindergeld möglicherweise nicht mehr erhalten werde und frage mich, welche Voraussetzungen ich erfüllen muss, um weiterhin Anspruch darauf zu haben. Ich bin berufstätig und verdiene ein durchschnittliches Einkommen, das jedoch nicht ausreicht, um meine Familie alleine zu versorgen.

Gibt es bestimmte Kriterien, die ich erfüllen muss, um das Kindergeld weiterhin zu erhalten? Gibt es Möglichkeiten, Unterstützung zu beantragen, falls mein Anspruch auf Kindergeld tatsächlich entfällt? Ich bin mir unsicher und möchte gerne Klarheit darüber haben, wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten soll.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Edith Schmitt

Emma Weinert

Sehr geehrte Frau Schmitt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Voraussetzungen für Kindergeld. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihre Ansprüche überprüft werden sollen. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Situation weiterhelfen und Ihnen Informationen zu den Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld geben.

Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ein Kind in ihrem Haushalt haben, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für volljährige Kinder besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, beispielsweise wenn sie sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden. Als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 6 und 10 Jahren haben Sie also grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld derzeit jeweils 219 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag. Es kann jedoch sein, dass Ihre Ansprüche überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Wenn Sie berufstätig sind und ein durchschnittliches Einkommen haben, das nicht ausreicht, um Ihre Familie alleine zu versorgen, könnten Sie möglicherweise Anspruch auf ergänzende Leistungen haben. Hierbei kann es sich beispielsweise um den Kinderzuschlag oder das Wohngeld handeln. Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, die zwar über ein Einkommen verfügen, aber dennoch nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Wohngeld hingegen ist eine staatliche Unterstützung zur Sicherung des Wohnraums.

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für die Überprüfung Ihrer Kindergeldansprüche bereithalten und gegebenenfalls Anträge auf ergänzende Leistungen stellen, falls Ihr Kindergeld entfallen sollte. Gerne stehe ich Ihnen auch in einer persönlichen Beratung zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Emma Weinert
Rechtsanwältin für Sozialrecht

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Emma Weinert