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Schwerbehindertenausweis: Welche Merkzeichen gibt es und welche Vorteile bringen sie?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Leon Michels und bin aufgrund meiner Behinderung im Rollstuhl auf einen Schwerbehindertenausweis angewiesen. Ich habe gehört, dass es verschiedene Merkzeichen gibt, die ich in meinem Ausweis eintragen lassen kann. Allerdings bin ich mir unsicher, welche Merkzeichen es überhaupt gibt und welche Vorteile sie mir bringen könnten.

Zurzeit besitze ich einen GdB von 70 und habe das Merkzeichen "G" für erhebliche Gehbehinderung in meinem Ausweis stehen. Da ich zunehmend Probleme beim Treppensteigen und längeren Strecken habe, frage ich mich, ob es noch weitere Merkzeichen gibt, die mir in meinem Alltag weiterhelfen könnten.

Ich mache mir Sorgen, dass ich vielleicht nicht alle Möglichkeiten kenne, die mir durch die Merkzeichen offenstehen könnten. Deshalb wende ich mich an Sie, um mehr Informationen zu erhalten und zu erfahren, ob es für mich sinnvoll wäre, weitere Merkzeichen beantragen zu lassen.

Können Sie mir bitte ausführlich erklären, welche Merkzeichen es gibt und welche konkreten Vorteile sie mir bringen könnten? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um ein bestimmtes Merkzeichen zu erhalten? Ich bin für jede Hilfe und Beratung dankbar.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Leon Michels

Albrecht Dietrich

Sehr geehrter Herr Michels,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Als Rechtsanwalt für Sozialrecht möchte ich Ihnen gerne ausführlich erklären, welche Merkzeichen es gibt und welche Vorteile sie Ihnen bringen können.

Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass es insgesamt neun verschiedene Merkzeichen gibt, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Neben dem von Ihnen bereits genannten Merkzeichen "G" für erhebliche Gehbehinderung gibt es noch weitere, die Ihnen möglicherweise in Ihrem Alltag weiterhelfen könnten.

Das Merkzeichen "aG" steht beispielsweise für außergewöhnliche Gehbehinderung und wird dann eingetragen, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind, um sich im Straßenverkehr fortzubewegen. Dieses Merkzeichen könnte Ihnen dabei helfen, beispielsweise einen Schwerbehindertenparkplatz in Anspruch zu nehmen oder spezielle Beförderungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Merkzeichen "H" steht für Hilflosigkeit und wird dann eingetragen, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung im täglichen Leben auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen sind. Auch hier könnten sich für Sie bestimmte Vorteile ergeben, wie beispielsweise Anspruch auf höhere Pflegesätze oder zusätzliche Leistungen.

Es gibt noch weitere Merkzeichen wie "Bl" für Blindheit oder "RF" für eine beidseitige Amputation der Arme, die jedoch in Ihrem Fall vermutlich nicht relevant sind.

Um ein bestimmtes Merkzeichen zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Regel wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt, die Ihre Behinderung und den Grad der Beeinträchtigung bestätigt. Diese Bescheinigung wird zusammen mit einem Antrag beim Versorgungsamt eingereicht, das über die Eintragung der Merkzeichen entscheidet.

Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob für Sie ein weiteres Merkzeichen sinnvoll wäre und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gerne stehe ich Ihnen auch für weitere Fragen oder eine Beratung zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre weitere Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen,

Albrecht Dietrich
Rechtsanwalt für Sozialrecht

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Albrecht Dietrich