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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Kann ich meinen Nachbarn dazu zwingen, seinen Hund anzuleinen, wenn er ständig auf mein Grundstück kommt?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Eva Schlosser und wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Nachbarschaftsrecht. Seit einiger Zeit habe ich Probleme mit meinem Nachbarn, dessen Hund ständig auf mein Grundstück kommt. Der Hund läuft frei herum und verursacht Schäden in meinem Garten. Ich habe meinen Nachbarn bereits mehrfach darauf angesprochen, dass er seinen Hund anleinen soll, wenn er draußen ist. Leider hat sich bisher nichts geändert und der Hund kommt weiterhin ungehindert auf mein Grundstück.

Diese Situation bereitet mir große Sorgen, da ich Angst um meine Pflanzen und um die Sicherheit meiner Kinder habe. Ich fühle mich in meinem eigenen Zuhause nicht mehr wohl und möchte gerne wissen, ob ich meinen Nachbarn rechtlich dazu zwingen kann, seinen Hund anzuleinen, um weiteren Schäden vorzubeugen.

Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um mein Grundstück vor dem ungebetenen Besuch des Hundes meines Nachbarn zu schützen? Gibt es gesetzliche Regelungen, die meinen Nachbarn dazu verpflichten, seinen Hund anzuleinen, wenn er das Grundstück verlässt? Oder gibt es andere Lösungsansätze, die ich in Betracht ziehen sollte?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Eva Schlosser

Oliver Ratzberg

Sehr geehrte Frau Schlosser,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nachbarschaftsrecht in Bezug auf den ungehinderten Besuch des Hundes Ihres Nachbarn auf Ihrem Grundstück. Diese Situation kann in der Tat sehr belastend sein und es ist wichtig, dass Sie wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihr Grundstück zu schützen.

Grundsätzlich gilt, dass ein Hundehalter gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Schäden verantwortlich ist, die sein Hund verursacht. Dies umfasst auch Schäden, die der Hund auf dem Grundstück anderer Personen anrichtet. In Ihrem Fall, in dem der Hund Ihres Nachbarn wiederholt auf Ihr Grundstück eindringt und Schäden verursacht, könnte Ihr Nachbar daher für diese Schäden haftbar gemacht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Hundehalter dazu verpflichtet ist, seinen Hund so zu halten, dass von ihm keine Gefahr ausgeht und dass er keine Schäden verursacht. Dazu gehört auch, den Hund im Bedarfsfall anzuleinen oder anderweitig unter Kontrolle zu halten. Wenn Ihr Nachbar trotz Ihrer Aufforderungen seinen Hund weiterhin frei herumlaufen lässt und dieser Schäden auf Ihrem Grundstück verursacht, könnte dies als Verletzung der oben genannten Pflichten angesehen werden.

In einem solchen Fall könnten Sie rechtliche Schritte gegen Ihren Nachbarn einleiten, um ihn dazu zu verpflichten, seinen Hund anzuleinen und weitere Schäden zu verhindern. Dies könnte beispielsweise in Form einer Abmahnung oder einer Klage vor dem zuständigen Gericht geschehen. Es ist jedoch ratsam, zuerst versuchen, das Problem auf informellem Weg zu lösen, indem Sie mit Ihrem Nachbarn erneut das Gespräch suchen und ihm klar machen, dass Sie rechtliche Schritte ergreifen werden, wenn sich die Situation nicht ändert.

Es gibt also durchaus gesetzliche Regelungen, die es Ihrem Nachbarn auferlegen, seinen Hund anzuleinen, wenn dieser Schäden auf Ihrem Grundstück verursacht. Wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben, könnten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um weitere rechtliche Schritte zu besprechen und gegebenenfalls einzuleiten.

Ich hoffe, diese Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Ratzberg

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Oliver Ratzberg