Darf ein Arzt meine medizinische Behandlung ohne meine Einwilligung ändern?
Mai 23, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Laura Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meiner medizinischen Behandlung. Ich bin Bernhard Bauer, 45 Jahre alt, und leide seit einiger Zeit an einer chronischen Erkrankung, für die ich regelmäßig von meinem Arzt behandelt werde. In letzter Zeit habe ich jedoch das Gefühl, dass sich meine Symptome verschlechtern und die aktuelle Therapie nicht mehr ausreichend wirksam ist.
Nun habe ich erfahren, dass mein Arzt möglicherweise plant, meine medizinische Behandlung ohne meine ausdrückliche Einwilligung zu ändern. Dies bereitet mir große Sorgen, da ich der Meinung bin, dass ich als Patient das Recht haben sollte, über meine eigene medizinische Versorgung mitzuentscheiden.
Daher meine Frage an Sie als Experten im Medizinrecht: Darf ein Arzt meine medizinische Behandlung ohne meine Einwilligung ändern? Welche rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen gelten hierbei? Gibt es eventuell Ausnahmefälle, in denen ein Arzt ohne Einwilligung des Patienten eingreifen darf?
Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge freuen, da ich mir unsicher bin, wie ich in dieser Situation richtig handeln soll. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung und das damit verbundene Thema der Einwilligung bei medizinischen Eingriffen. Als Rechtsanwältin für Medizinrecht möchte ich Ihnen gerne ausführlich auf Ihre Frage eingehen.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der informierten Einwilligung, das bedeutet, dass ein Patient grundsätzlich das Recht hat, über seine eigene medizinische Versorgung mitzuentscheiden. Das heißt, dass ein Arzt in der Regel nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des Patienten eine medizinische Behandlung oder Therapie ändern oder durchführen darf.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Patientenrechtegesetz. Dort ist festgelegt, dass ein Arzt den Patienten über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken einer geplanten Behandlung informieren muss. Erst nachdem der Patient umfassend über alle relevanten Aspekte aufgeklärt wurde, kann er seine Einwilligung zur Behandlung geben.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen ein Arzt auch ohne die Einwilligung des Patienten handeln darf. Zum Beispiel, wenn eine medizinische Notfallsituation vorliegt und keine Zeit bleibt, den Patienten umfassend aufzuklären. In solchen Fällen kann der Arzt im Sinne des Patientenwohls handeln und lebensrettende Maßnahmen ergreifen, auch ohne ausdrückliche Einwilligung.
In Ihrem Fall, wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihre Symptome verschlechtern und die aktuelle Therapie nicht mehr ausreichend wirksam ist, ist es wichtig, mit Ihrem Arzt darüber zu sprechen. Sie haben das Recht, nach weiteren Informationen zu fragen, alternative Behandlungsoptionen zu diskutieren und gemeinsam mit Ihrem Arzt eine Entscheidung zu treffen.
Sollte Ihr Arzt dennoch eine Änderung der Behandlung ohne Ihre Einwilligung vornehmen, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen. In solchen Fällen kann ein Rechtsanwalt für Medizinrecht Ihnen helfen, Ihre Rechte als Patient zu verteidigen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und alles Gute für Ihre medizinische Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen,
Laura Vollmann, Rechtsanwältin für Medizinrecht
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