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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medienrecht

Kann ich gegen eine negative Bewertung im Internet vorgehen?

Sehr geehrte Anwältin/Sehr geehrter Anwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Medienrecht. Mein Name ist Christian Fischbacher und ich betreibe ein kleines Café in meiner Stadt. Vor kurzem wurde mein Café auf einer Bewertungsplattform im Internet negativ bewertet. Die Bewertung enthält falsche Informationen und diffamierende Aussagen, die mein Geschäft und meinen Ruf schädigen.

Ich bin besorgt darüber, wie sich diese negative Bewertung auf mein Café auswirken könnte und frage mich, ob ich rechtliche Schritte gegen den Verfasser der Bewertung einleiten kann. Ich habe bereits versucht, Kontakt mit der Person aufzunehmen und sie zur Löschung der Bewertung aufzufordern, jedoch ohne Erfolg.

Können Sie mir sagen, ob ich rechtliche Mittel habe, um gegen diese negative Bewertung vorzugehen? Gibt es Möglichkeiten, die Plattform dazu zu bewegen, die Bewertung zu löschen? Wie kann ich meinen Ruf und mein Geschäft vor weiterem Schaden schützen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Fischbacher

Johann Kock

Sehr geehrter Herr Fischbacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Medienrecht in Bezug auf die negative Bewertung Ihres Cafés auf einer Online-Plattform. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über die Auswirkungen dieser Bewertung auf Ihr Geschäft und Ihren Ruf. Ich kann Ihnen versichern, dass es rechtliche Mittel gibt, um gegen diffamierende und falsche Bewertungen vorzugehen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass diffamierende Äußerungen und falsche Tatsachenbehauptungen grundsätzlich rechtswidrig sind. Gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann man gegen solche Äußerungen vorgehen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie haben also durchaus die Möglichkeit, den Verfasser der negativen Bewertung auf Unterlassung und Schadensersatz zu verklagen.

Darüber hinaus können Sie auch die Bewertungsplattform selbst in die Verantwortung nehmen. Plattformbetreiber sind oft verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Sie können also die Plattform auffordern, die negative Bewertung wegen falscher Tatsachenbehauptungen oder Diffamierung zu löschen. Sollte die Plattform dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie ebenfalls rechtliche Schritte gegen sie einleiten.

Um Ihren Ruf und Ihr Geschäft vor weiterem Schaden zu schützen, empfehle ich Ihnen, zeitnah zu handeln. Sammeln Sie Beweise für die falschen Informationen und diffamierenden Aussagen in der Bewertung, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Zudem können Sie eine Gegendarstellung veröffentlichen oder positive Bewertungen sammeln, um das Bild Ihres Cafés wieder ins rechte Licht zu rücken.

Gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um weitere Schritte zu besprechen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann Kock, Rechtsanwalt für Medienrecht

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Johann Kock