Darf ich das Logo eines anderen Unternehmens leicht abgeändert für meine Marke verwenden?
Dezember 7, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Robert Lehmann
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Mia Tressel und bin Gründerin eines kleinen Start-ups im Bereich Modeaccessoires. Ich habe eine Idee für ein Logo entwickelt, das mir sehr gut gefällt und das meiner Meinung nach perfekt zu meiner Marke passt. Allerdings habe ich festgestellt, dass das Logo einer bereits etablierten Marke sehr ähnlich ist. Ich würde gerne wissen, ob es rechtlich möglich ist, das Logo des anderen Unternehmens leicht abgeändert für meine Marke zu verwenden.
Die Ausgangssituation ist folgende: Mein Logo besteht aus einem stilisierten Tier, das umgeben ist von geometrischen Formen in Pastellfarben. Das Logo, das mir als Inspiration diente, zeigt ebenfalls ein Tier, jedoch in einer anderen Darstellung und mit anderen Farben. Dennoch gibt es einige Ähnlichkeiten in der Formgebung und der Farbgebung.
Ich mache mir Sorgen, dass ich rechtliche Konsequenzen riskiere, wenn ich mein Logo aufgrund der Ähnlichkeiten zum Logo des anderen Unternehmens verwende. Gleichzeitig möchte ich aber auch nicht auf mein Logo verzichten, da es für mich eine große Bedeutung hat und ich glaube, dass es gut zu meiner Marke passt.
Meine Frage an Sie als Expertin im Markenrecht lautet daher: Ist es erlaubt, das Logo eines anderen Unternehmens leicht abgeändert für meine Marke zu verwenden? Gibt es mögliche rechtliche Fallstricke, die ich dabei beachten sollte? Und welche Schritte könnte ich unternehmen, um sicherzustellen, dass mein Logo rechtlich unbedenklich ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Tressel
Sehr geehrte Frau Tressel,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung eines Logos, das dem einer bereits etablierten Marke ähnlich ist. Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Markenrecht kann ich Ihnen einige wichtige Informationen zu diesem Thema geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Markenrecht darauf abzielt, die Rechte von Markeninhabern zu schützen und Verwechslungen zwischen verschiedenen Marken zu verhindern. Wenn Ihr Logo dem Logo einer anderen Marke ähnlich ist, besteht die Gefahr, dass Verwechslungen entstehen könnten, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Um festzustellen, ob die Verwendung Ihres Logos rechtlich unbedenklich ist, sollte eine sogenannte Verwechslungsgefahrprüfung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob Ihr Logo mit dem Logo der anderen Marke so ähnlich ist, dass Verwechslungen seitens der Verbraucher möglich sind. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Ähnlichkeit in der Formgebung, der Farbgebung, der Branchennähe und der Bekanntheit der beiden Marken.
In Ihrem konkreten Fall, in dem Ihr Logo von einem stilisierten Tier und geometrischen Formen in Pastellfarben geprägt ist, und das Logo der anderen Marke ebenfalls ein Tier in anderer Darstellung und Farbgebung zeigt, gibt es zwar einige Ähnlichkeiten, aber auch deutliche Unterschiede. Dennoch könnte es je nach Einzelfall zu einer Verwechslungsgefahr kommen, insbesondere wenn die andere Marke bereits bekannt ist und eine ähnliche Zielgruppe anspricht.
Um sicherzustellen, dass Ihr Logo rechtlich unbedenklich ist, empfehle ich Ihnen, eine professionelle Markenrecherche durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob Ihre Marke mit bereits bestehenden Marken kollidiert und ob es mögliche Konflikte geben könnte. Zudem könnte es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Markenanmeldung für Ihr Logo in Erwägung zu ziehen, um Ihre Rechte zu schützen und mögliche rechtliche Fallstricke zu umgehen.
Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, bei der Gestaltung Ihres Logos auf Eigenständigkeit und Originalität zu achten, um mögliche Konflikte mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Lehmann
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