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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Wie funktioniert das Recht auf Vergessenwerden im Internet?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht,

ich wende mich an Sie, da ich mit einer bestimmten Problematik im Internet konfrontiert bin und nicht genau weiß, wie ich damit umgehen soll. Mein Name ist Artur Buchner und ich bin besorgt über meine persönlichen Daten, die online verfügbar sind.

In der Vergangenheit habe ich festgestellt, dass meine persönlichen Informationen, wie beispielsweise alte Beiträge in sozialen Medien oder veraltete Suchergebnisse in Suchmaschinen, immer noch im Internet präsent sind. Ich habe bereits versucht, diese Daten zu löschen oder zu aktualisieren, jedoch ohne Erfolg.

Ich mache mir Sorgen, dass diese veralteten Informationen meine Privatsphäre beeinträchtigen und möglicherweise auch mein berufliches oder persönliches Leben negativ beeinflussen könnten. Daher interessiere ich mich für das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" im Internet und frage mich, wie ich dieses Recht in Anspruch nehmen kann.

Können Sie mir bitte erklären, wie das Recht auf Vergessenwerden im Internet funktioniert und welche rechtlichen Schritte ich unternehmen muss, um meine persönlichen Daten zu schützen und gegebenenfalls löschen zu lassen? Gibt es spezielle Gesetze oder Verordnungen, die mir dabei helfen können?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Unterstützung bei der Lösung dieses Problems.

Mit freundlichen Grüßen,

Artur Buchner

Christiane Melzer

Sehr geehrter Herr Buchner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des "Rechts auf Vergessenwerden" im Internet. Diese Problematik betrifft viele Menschen und es ist wichtig, seine persönlichen Daten zu schützen und gegebenenfalls löschen zu lassen, wenn sie veraltet oder nicht mehr relevant sind.

Das Recht auf Vergessenwerden ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes im Internet. Es ermöglicht es Privatpersonen, von Suchmaschinen wie Google die Löschung von Links zu bestimmten Informationen zu verlangen, wenn diese nicht mehr relevant sind oder die Privatsphäre verletzen. Dieses Recht basiert auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist.

Um das Recht auf Vergessenwerden in Anspruch zu nehmen, müssen Sie zunächst eine formelle Anfrage an die betreffende Suchmaschine stellen, in der Sie erklären, welche Links zu Ihren persönlichen Daten gelöscht werden sollen und warum. Die Suchmaschine wird dann prüfen, ob Ihre Gründe berechtigt sind und ob das Recht auf Vergessenwerden angewendet werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht auf Vergessenwerden nicht absolut ist und bestimmte Ausnahmen gelten, zum Beispiel wenn die Informationen im öffentlichen Interesse liegen oder von journalistischem Wert sind. Es kann daher sein, dass nicht alle Ihre Daten gelöscht werden können, je nach den Umständen des Einzelfalls.

Wenn die Suchmaschine Ihrer Anfrage nicht nachkommt oder Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die Datenschutzbehörde Ihres Landes zu wenden und Beschwerde einzureichen. Diese kann den Fall prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu schützen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie aktiv werden und Ihre Rechte im Internet verteidigen. Das Recht auf Vergessenwerden ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Privatsphäre zu schützen und Ihre persönlichen Daten zu kontrollieren. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei weiteren Schritten zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christiane Melzer
Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht

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