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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich illegale Inhalte im Darknet anschaue?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht,

ich wende mich an Sie, da ich kürzlich festgestellt habe, dass es im Darknet viele illegale Inhalte gibt und ich mir unsicher über die Konsequenzen bin, wenn ich solche Inhalte anschaue.

Mein Name ist Hans Breitwieser und ich habe aus Neugierde das Darknet besucht und dabei versehentlich auf Seiten gestoßen, die illegalen Inhalt wie zum Beispiel Drogenhandel, Waffenverkauf oder Kinderpornografie anbieten. Ich habe keine Absicht, solche Inhalte zu konsumieren oder zu verbreiten, aber ich mache mir Sorgen, ob allein das Anschauen dieser Seiten bereits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Ich bin mir bewusst, dass das Darknet ein sehr undurchsichtiger und gefährlicher Ort ist und ich möchte sicherstellen, dass ich nicht unabsichtlich in rechtliche Schwierigkeiten gerate. Daher frage ich mich, welche rechtlichen Konsequenzen es haben könnte, wenn ich illegale Inhalte im Darknet anschaue, auch wenn ich keine Absicht habe, diese Inhalte zu nutzen oder zu verbreiten.

Ich würde gerne von Ihnen erfahren, ob ich mich bereits strafbar gemacht habe, nur weil ich solche Seiten besucht habe, und welche Schritte ich unternehmen kann, um sicherzustellen, dass ich mich an geltendes Recht halte. Gibt es Möglichkeiten, sich vor versehentlichen Verstößen zu schützen und wie kann ich sicherstellen, dass ich mich im Internet rechtlich korrekt verhalte?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Breitwieser

Wanda Hartmann

Sehr geehrter Herr Breitwieser,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Konsequenzen des Besuchs von illegalen Seiten im Darknet. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und sicherstellen möchten, dass Sie sich nicht unabsichtlich strafbar machen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass das Betreten und Anschauen von illegalen Inhalten im Darknet grundsätzlich nicht strafbar ist, solange Sie keine aktive Teilnahme an illegalen Aktivitäten wie dem Kauf von illegalen Waren oder dem Verbreiten von kinderpornografischem Material vornehmen. Das bloße Anschauen von Seiten allein führt in der Regel nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass das Darknet ein Ort ist, an dem viele kriminelle Aktivitäten stattfinden und das Risiko besteht, dass Sie unwissentlich auf illegale Inhalte stoßen können. Es ist daher ratsam, sich bewusst zu machen, welche Seiten Sie besuchen und darauf zu achten, keine illegalen Aktivitäten zu unterstützen.

Um sich vor versehentlichen Verstößen zu schützen und sicherzustellen, dass Sie sich im Internet rechtlich korrekt verhalten, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:

1. Vermeiden Sie den Besuch von Seiten im Darknet, von denen Sie wissen, dass sie illegalen Inhalt anbieten, wie z.B. Drogenhandel, Waffenverkauf oder Kinderpornografie. Es ist besser, sich von solchen Seiten fernzuhalten, um jegliches Risiko zu minimieren.

2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Computer oder Ihr Gerät mit einer Firewall und einem aktuellen Virenschutzprogramm ausgestattet ist, um sich vor potenziellen Bedrohungen zu schützen.

3. Informieren Sie sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das Betreten und Nutzung des Darknets, um sicherzustellen, dass Sie sich im Einklang mit dem Gesetz bewegen.

Falls Sie dennoch Bedenken haben oder weitere Fragen zum Thema haben, stehe ich Ihnen gerne in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung, um Ihnen weitere rechtliche Beratung zu bieten.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihre Fragen klären konnte und Sie beruhigen konnte. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Wanda Hartmann
Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht

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Wanda Hartmann