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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Auftrag Bilderbuch

Sehr geehrter Herr Anwalt,

wir haben eine Druckerei mit dem Druck von 100 kleinen Bilderbüchern beauftragt und dieser Druckerei die nötigen Daten als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. In diesen Daten war die erste Seite natürlich enthalten.

In der von dieser Druckerei zur Freigabe zurückgelieferten Datei (ebenfalls PDF) fehlte die erste Seite mit dem kleinen sogen. Schmutztitel, so dass alle geraden Seiten nach dem Druck im Buch rechts bei geöffnetem Buch sind und die ungeraden Seiten links angeordnet sind. (Normal sind in allen Büchern dir geraden Seiten links und umgekehrt die ungeraden Seiten rechts - das ist wichtig für Zwischentitel, die immer rechts liegen müssen.)

Auf unserem Rechner können wir jedoch die Seiten nur untereinander abbilden, so dass wir den Fehler übersehen haben und Freigabe erteilt haben, weil alle anderen Seiten normal enthalten waren.

Die Druckerei hat nun die 100 Bücher geliefert und wir mussten zusätzlich feststellen, dass nicht nur die erste Seite fehlt, sondern dass auch eine zweite Seite durch eine Leerseite ersetzt wurde.

Die Bücher müssen entsorgt werden, da sie unverkäuflich sind.

Zusammenfassung:

Fehler der Druckerei: (Fehler 1 [vor Freigebe durch uns] und Fehler 3 [nach Freigabe von uns]

1. Die Seite 1 wurde entfernt - obwohl alle Seiten ordnungsgemäß in unserem File enthalten waren.

2. Unser Fehler war das lediglich das Übersehen der fehlenden ersten Seite.

3. Die 100 Stck enthalten jedoch jetzt mittendrin eine zusätzliche Leerseite statt des hier vorgesehenen Bildes - diese Seite war in dem \\\"Freigabefile\\\" der Druckerei enthalten.

Eine \\\"Reparatur\\\" ist unmöglich, die Druckerei hat sich lediglich zu einem Nachlass von 15% bereit erklärt.

Wie beurteilen Sie die Rechtslage? (Rechnungsbetrag 334 €)

Mit freundlichen Grüßen

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Regelmäßig haftet für alle Abweichungen vom vorgelegten Andruck (=von der Druckerei gelieferte PDF) die Druckerei, für alle dort nicht monierten Fehler der Auftraggeber.
Wenn die Bücher also auf Basis der von Ihnen freigegebenen Datei gedruckt worden wären, hätten Sie keine Gewährleistungsrechte - das Übersehen des Fehlens der ersten Seite müsste Ihnen zugerechnet werden.

In Ihrem Fall besteht aber die Besonderheit, dass der Druck von der freigegebenen Datei abweicht. Wenn man davon ausgeht, dass die Bücher unabhängig von der fehlenden (von Ihnen übersehenen) ersten Seite allein aufgrund der (abweichend von der Druckfreigabe) eingefügten Leerseite unverkäuflich gewesen wären, haben Sie meines Erachtens Ihre Gewährleistungsrechte nicht verloren und daher Anspruch auf eine Nachbesserung in Form eines erneuten korrekten Druckes auf Basis der ursprünglich von Ihnen eingereichten PDF-Datei. Denn unabhängig vom Übersehen der fehlenden ersten Seite im Andruck liegt ein nicht von Ihnen verschuldeter Mangel in Bezug auf die gelieferten Bücher vor, da die Bücher nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Experte für Internet-,Computerrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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