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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaftsrecht

Wie kann ich als Geschäftsführer einer GmbH mein Gehalt festlegen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich bin Franceska Schmitt und Geschäftsführerin einer GmbH. In der Vergangenheit habe ich mein Gehalt immer selbst festgelegt, aber nun habe ich Bedenken, ob das rechtlich korrekt ist. Ich bin mir unsicher, ob ich mein Gehalt als Geschäftsführerin eigenmächtig festlegen darf oder ob es bestimmte gesetzliche Vorgaben gibt, die ich beachten muss.

Momentan gibt es keine konkrete Regelung in unserem Gesellschaftsvertrag oder in einem separaten Geschäftsführervertrag, die mein Gehalt festlegt. Ich möchte sicherstellen, dass ich mich als Geschäftsführerin korrekt verhalte und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoße.

Meine Sorge ist, dass ich eventuell rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe, wenn ich mein Gehalt eigenmächtig festlege und diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Daher würde ich gerne wissen, wie ich mein Gehalt als Geschäftsführerin einer GmbH rechtlich korrekt festlegen kann.

Gibt es gesetzliche Regelungen oder Empfehlungen, die ich beachten muss, um mein Gehalt als Geschäftsführerin korrekt festzulegen? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um sicherzustellen, dass mein Gehalt rechtlich einwandfrei festgelegt ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Schmitt

Helma Beck

Sehr geehrte Frau Schmitt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Festlegung Ihres Gehalts als Geschäftsführerin einer GmbH. Es ist wichtig, dass Sie sich über die rechtlichen Aspekte im Klaren sind, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Grundsätzlich gibt es kein generelles Gesetz, das die Festlegung des Geschäftsführergehalts regelt. Die Höhe des Gehalts sollte jedoch angemessen und marktüblich sein, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine angemessene Vergütung ist wichtig, um Ihre Verantwortung als Geschäftsführerin gerecht zu werden und um eine mögliche Haftung zu minimieren.

In Ihrem Fall, da es keine konkrete Regelung in Ihrem Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsführervertrag gibt, empfehle ich Ihnen, eine angemessene und marktübliche Vergütung festzulegen. Hierbei können Sie sich an Vergleichswerten aus der Branche orientieren oder eine externe Beratung in Anspruch nehmen, um die Angemessenheit Ihres Gehalts sicherzustellen.

Es kann auch sinnvoll sein, eine Regelung zur Festlegung des Geschäftsführergehalts in Ihrem Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies kann helfen, mögliche Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und klare Richtlinien für die Vergütung festzulegen.

Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass die Geschäftsführervergütung steuerrechtlichen Vorschriften unterliegt. Daher empfehle ich Ihnen, auch steuerliche Aspekte bei der Festlegung Ihres Gehalts zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Insgesamt ist es entscheidend, dass Ihr Gehalt als Geschäftsführerin einer GmbH angemessen, transparent und rechtlich einwandfrei festgelegt wird. Indem Sie sich an marktüblichen Vergütungen orientieren, externe Beratung in Anspruch nehmen und gegebenenfalls vertragliche Regelungen treffen, können Sie sicherstellen, dass Sie sich korrekt verhalten und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Ich hoffe, diese Informationen haben Ihnen weitergeholfen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Helma Beck

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