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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaftsrecht

Was ist bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu beachten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich beabsichtige, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen und bin auf der Suche nach Informationen zu den rechtlichen Aspekten, die dabei zu beachten sind. Ich habe bereits einige Erfahrung im unternehmerischen Bereich gesammelt, jedoch bin ich mir bewusst, dass die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit spezifischen rechtlichen Anforderungen einhergeht.

Aktuell bin ich auf der Suche nach einer Rechtsform für mein Unternehmen, die mir einerseits eine gewisse Haftungsbeschränkung bietet, andererseits aber auch flexibel genug ist, um mein unternehmerisches Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Ich habe Bedenken, dass ich bei der Gründung Fehler machen könnte, die sich später negativ auf mein Unternehmen auswirken könnten.

Daher möchte ich Sie um Rat bitten: Welche Schritte sind bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu beachten? Welche rechtlichen Anforderungen muss ich erfüllen und welche Dokumente werden benötigt? Gibt es spezielle Vorschriften, die ich beachten muss, um die Haftungsbeschränkung der UG einzuhalten?

Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gertrud Stamm

Chloé Schmitt

Sehr geehrte Frau Stamm,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten. Es ist verständlich, dass Sie sich umfassend informieren möchten, um mögliche Fehler von vornherein zu vermeiden und Ihr Unternehmen erfolgreich aufzubauen. Ich möchte Ihnen gerne einige wichtige Schritte und Informationen zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) geben.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland dem GmbH-Gesetz unterliegt. Sie müssen also die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhalten, um die Haftungsbeschränkung zu gewährleisten. Zu den rechtlichen Anforderungen zählen unter anderem die Eintragung ins Handelsregister, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags sowie die Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von mindestens 1 Euro.

Um eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen, müssen Sie zunächst einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Unternehmung festlegt. Darin werden unter anderem die Gesellschafter, das Stammkapital, die Geschäftsführung sowie weitere wichtige Regelungen festgehalten. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden.

Des Weiteren müssen Sie ein Gründungsdokument erstellen, in dem alle Gründungsmodalitäten, wie die Gesellschafterliste, die Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsführung, festgehalten sind. Dieses Dokument wird zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister eingereicht, um die UG (haftungsbeschränkt) offiziell zu gründen.

Um die Haftungsbeschränkung der UG einzuhalten, ist es wichtig, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und Ihre Pflichten als Geschäftsführer gewissenhaft erfüllen. Achten Sie darauf, dass das Stammkapital stets vollständig eingezahlt ist und führen Sie eine ordnungsgemäße Buchführung. Beachten Sie auch die Vorschriften im Hinblick auf die Vertretungsbefugnis und die Geschäftsführung der UG.

Es ist ratsam, sich bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um mögliche Fehler zu vermeiden und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Chloé Schmitt, Rechtsanwältin im Gesellschaftsrecht

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