Kann ich die Anwaltskosten für mein Scheidungsverfahren von der Steuer absetzen?
September 21, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Ralf Hausdorf
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Phillip Heuser und stehe derzeit mitten in einem Scheidungsverfahren. Ich frage mich, ob es möglich ist, die Anwaltskosten, die im Rahmen dieses Verfahrens entstehen, von der Steuer abzusetzen.
Die Ausgangssituation ist folgende: Nach langjähriger Ehe haben mein Partner und ich beschlossen, uns scheiden zu lassen. Da wir keine einvernehmliche Lösung finden konnten, haben wir uns jeweils einen Anwalt genommen, um unsere Interessen zu vertreten. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung sind jedoch nicht unerheblich und belasten mich finanziell.
Meine Sorge ist, dass ich am Ende des Scheidungsverfahrens nicht nur emotional, sondern auch finanziell stark belastet sein werde. Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, zumindest einen Teil der Anwaltskosten steuerlich geltend zu machen, um die finanzielle Belastung zu mindern.
Könnten Sie mir bitte erklären, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, die Anwaltskosten für mein Scheidungsverfahren von der Steuer abzusetzen? Gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit diese Kosten steuerlich anerkannt werden? Welche Unterlagen oder Nachweise werden hierfür benötigt?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Expertise in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Heuser
Sehr geehrter Herr Heuser,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Anwaltskosten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Diese Frage beschäftigt viele Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation wie Sie befinden. Gerne erkläre ich Ihnen die relevanten Informationen dazu.
Grundsätzlich sind die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung steuerlich absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Sicherung, Erhaltung oder Erlangung von Einnahmen stehen. Im Falle einer Scheidung handelt es sich dabei um außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese müssen allerdings die zumutbare Belastung übersteigen, um steuerlich berücksichtigt zu werden.
Um die Anwaltskosten im Rahmen Ihrer Scheidung von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss es sich um Kosten handeln, die in direktem Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren entstehen. Das bedeutet, dass nur die Kosten für die rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Scheidung absetzbar sind, nicht jedoch andere Kosten wie beispielsweise Unterhaltszahlungen oder Kosten für den Versorgungsausgleich.
Des Weiteren ist es wichtig, dass die Kosten nachgewiesen werden können. Dazu gehören die Rechnungen des Anwalts sowie sämtliche Zahlungsbelege, um die Höhe der entstandenen Kosten belegen zu können. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass es sich tatsächlich um steuerlich absetzbare Kosten handelt.
Zusätzlich ist es von Bedeutung, dass die Kosten angemessen sind und nicht übermäßig hoch ausfallen. Das Finanzamt prüft in der Regel, ob die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert des Verfahrens stehen. Zu hohe Kosten können daher unter Umständen nicht vollständig anerkannt werden.
Insgesamt ist es also möglich, die Anwaltskosten im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsverfahren von der Steuer abzusetzen, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ich empfehle Ihnen, sich genau über die steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Unterlagen korrekt einreichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Durchhaltevermögen in Ihrem Scheidungsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Hausdorf
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