Wer entscheidet über das Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung?
Juli 17, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Alexander Hartmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Felix Fröhlich und befinde mich derzeit in einer schwierigen Situation. Meine Frau und ich haben beschlossen, uns scheiden zu lassen, und ich mache mir große Sorgen um das Sorgerecht für unsere beiden Kinder. Momentan leben sie bei meiner Frau, da sie sich hauptsächlich um sie gekümmert hat, während ich viel arbeiten musste.
Nun frage ich mich, wer nach der Scheidung über das Sorgerecht für die Kinder entscheidet. Ich möchte natürlich weiterhin ein aktiver Teil im Leben meiner Kinder sein und sie regelmäßig sehen können. Gibt es eine Möglichkeit, das Sorgerecht gemeinsam zu teilen oder wird in der Regel einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen?
Des Weiteren mache ich mir Gedanken darüber, wie eine mögliche Regelung bezüglich des Sorgerechts aussehen könnte. Welche Kriterien werden bei der Entscheidung berücksichtigt und welche Rechte habe ich als Vater in Bezug auf das Sorgerecht? Gibt es Möglichkeiten, das Sorgerecht im Sinne der Kinder gemeinsam zu gestalten, auch wenn wir als Eltern getrennt leben?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und hoffe auf eine baldige Antwort, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Fröhlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Sorgerechts für Ihre Kinder im Rahmen Ihrer geplanten Scheidung. Diese ist sicherlich eine schwierige und emotionale Situation, und es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um das Wohl Ihrer Kinder machen. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und einige Informationen zu diesem Thema geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für Kinder von verheirateten Eltern gilt. Das bedeutet, dass beide Elternteile nach einer Scheidung weiterhin gemeinsam für die Kinder verantwortlich sind und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen einem Elternteil zugesprochen, zum Beispiel wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsam zu entscheiden.
In Ihrem Fall, wo Sie sich beide um die Kinder gekümmert haben, ist es durchaus möglich, das Sorgerecht gemeinsam zu teilen. Dies bedeutet, dass Sie auch nach der Scheidung weiterhin zusammen Entscheidungen für Ihre Kinder treffen können. Es ist jedoch wichtig, dass Sie und Ihre Frau eine gemeinsame Lösung finden und gegebenenfalls eine Vereinbarung über das Sorgerecht treffen. Diese kann auch individuell gestaltet werden, zum Beispiel mit festgelegten Besuchszeiten oder Regelungen zu wichtigen Entscheidungen.
Bei der Entscheidung über das Sorgerecht werden in der Regel das Kindeswohl und die Bindung zu beiden Elternteilen berücksichtigt. Es ist wichtig, dass Sie als Vater Ihre Rechte diesbezüglich wahrnehmen und sich aktiv am Leben Ihrer Kinder beteiligen. Dies kann zum Beispiel durch regelmäßige Besuche, gemeinsame Aktivitäten und die Teilnahme an wichtigen Entscheidungen für die Kinder erfolgen. Es ist auch möglich, das Sorgerecht im Sinne der Kinder gemeinsam zu gestalten, auch wenn Sie als Eltern getrennt leben.
Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrer Frau über das Sorgerecht zu verständigen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Gerne stehe ich Ihnen auch für weiterführende Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hartmann
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