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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Welche Rechte habe ich als Stiefelternteil?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich als Stiefelternteil einige Fragen bezüglich meiner Rechte habe. Mein Name ist Emma Hemminger und ich habe vor zwei Jahren meinen Partner geheiratet, der bereits zwei Kinder aus einer früheren Beziehung hat. Ich habe eine gute Beziehung zu den Kindern aufgebaut und kümmere mich regelmäßig um sie, sowohl im Alltag als auch bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten.

Nun habe ich das Gefühl, dass meine Rolle als Stiefmutter nicht klar definiert ist und ich auch nicht die gleichen Rechte habe wie leibliche Eltern. Ich mache mir Sorgen, dass ich im Falle einer Trennung von meinem Partner meine Bindung zu den Kindern verlieren könnte oder dass ich keinen Einfluss auf wichtige Entscheidungen für ihr Wohl haben werde.

Daher möchte ich gerne wissen, welche Rechte ich als Stiefelternteil eigentlich habe. Gibt es Möglichkeiten, meine rechtliche Stellung zu stärken oder meine Interessen in Bezug auf die Kinder zu wahren? Wie kann ich sicherstellen, dass ich auch im Falle einer Trennung weiterhin Kontakt zu den Kindern haben werde und in ihre Erziehung eingebunden bin?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Hemminger

Gerd Möller

Sehr geehrte Frau Hemminger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Rechte als Stiefelternteil. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über Ihre rechtliche Stellung machen und sicherstellen möchten, dass Sie auch im Falle einer Trennung weiterhin Kontakt zu den Kindern haben und in ihre Erziehung eingebunden sind.

Als Stiefelternteil haben Sie zwar nicht die gleichen Rechte wie leibliche Eltern, aber dennoch gibt es Möglichkeiten, Ihre rechtliche Stellung zu stärken und Ihre Interessen in Bezug auf die Kinder zu wahren. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das deutsche Familienrecht die Stiefelternschaft berücksichtigt und auch Ihre Rolle als Stiefmutter anerkennt.

In Bezug auf Ihre Rechte als Stiefelternteil ist es wichtig zu wissen, dass Sie in der Regel nicht das Sorgerecht für die Kinder haben, es sei denn, Ihr Partner überträgt es Ihnen per Sorgerechtserklärung. Jedoch können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen, wenn es im Interesse der Kinder ist und Ihr Partner zustimmt.

Des Weiteren haben Sie als Stiefelternteil das Recht auf Umgang mit den Kindern, auch im Falle einer Trennung von Ihrem Partner. Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und dient dem Wohl der Kinder. Sie können daher einen Umgangsvertrag mit den leiblichen Eltern abschließen oder im Streitfall vor Gericht ein Umgangsrecht einklagen.

Um sicherzustellen, dass Sie auch im Falle einer Trennung weiterhin Kontakt zu den Kindern haben und in ihre Erziehung eingebunden sind, empfehle ich Ihnen, eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen behilflich sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller

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Experte für Familienrecht

Gerd Möller