Kann ich Unterhalt von meinem Ex-Partner verlangen?
Mai 2, 2024 | 45,00 EUR | beantwortet von Gerd Möller
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Sophia Voigt und stehe momentan vor einer schwierigen Situation bezüglich des Unterhalts von meinem Ex-Partner. Mein Ex-Partner und ich haben uns vor einem Jahr getrennt und wir haben gemeinsam zwei Kinder. Seit unserer Trennung kümmere ich mich hauptsächlich um die Kinder und arbeite Teilzeit, um finanziell über die Runden zu kommen.
Mein Ex-Partner hingegen hat einen gut bezahlten Job und lebt ein luxuriöses Leben ohne sich um die finanzielle Unterstützung der Kinder zu kümmern. Ich mache mir Sorgen, ob ich Unterhalt von ihm verlangen kann, um die Kosten für die Kinderbetreuung, Schulsachen und andere Ausgaben abzudecken.
Mein Ex-Partner weigert sich bisher, Unterhalt zu zahlen und ich weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um Unterhalt von meinem Ex-Partner zu fordern? Gibt es spezielle Regelungen oder Gesetze, die mir in dieser Situation helfen können?
Ich bin für jede Hilfe und Unterstützung dankbar, da ich alleine nicht die finanzielle Verantwortung für die Kinder tragen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Voigt
Sehr geehrte Frau Voigt,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Unterhalts von Ihrem Ex-Partner für Ihre gemeinsamen Kinder. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und sich um die finanzielle Unterstützung der Kinder alleine kümmern müssen.
In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen, unabhhängig davon, ob sie noch zusammenleben oder nicht. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile sowie den Bedürfnissen der Kinder.
In Ihrem Fall, da Ihr Ex-Partner einen gut bezahlten Job hat und ein luxuriöses Leben führt, wäre er verpflichtet, Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Um Unterhalt zu fordern, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten. Zunächst könnten Sie versuchen, mit Ihrem Ex-Partner eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie den Unterhalt gerichtlich geltend machen.
Um den Unterhalt gerichtlich einzufordern, könnten Sie einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen. Dieser könnte für Sie einen Unterhaltsanspruch geltend machen und eine entsprechende Klage vor Gericht einreichen. In der Regel wird dann das Gericht die finanzielle Situation beider Elternteile prüfen und einen angemessenen Unterhalt festlegen.
Es gibt spezielle Regelungen und Gesetze, die Ihnen in dieser Situation helfen können. Unter anderem regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1601 ff. die Unterhaltsansprüche von Kindern. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz könnte für Sie relevant sein, falls Ihr Ex-Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.
Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig um die Durchsetzung des Unterhalts kümmern, da Unterhaltsansprüche oft rückwirkend geltend gemacht werden können. Ich empfehle Ihnen daher, sich zeitnah an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Unterstützung bei der Durchsetzung des Unterhalts zu erhalten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller, Rechtsanwalt für Familienrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?