Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Juli 3, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Uwe Herrmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,
ich heiße Franceska Lehmann und habe eine Frage zum Thema Pflichtteil im Erbrecht. Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat ein Testament hinterlassen, in dem er mich und meine Geschwister enterbt hat. Ich habe gehört, dass es trotzdem einen Pflichtteil gibt, auf den wir als enterbte Kinder Anspruch haben.
Mein Vater hatte noch eine neue Frau, die er erst kurz vor seinem Tod geheiratet hat. Sie ist nun Alleinerbin und hat das gesamte Erbe bekommen. Ich mache mir Sorgen, dass wir als enterbte Kinder leer ausgehen könnten, obwohl wir einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.
Können Sie mir erklären, was genau der Pflichtteil ist und wer darauf Anspruch hat? Gibt es Möglichkeiten, den Pflichtteil einzufordern, auch wenn wir im Testament enterbt wurden? Und wie hoch wäre der Pflichtteil, den wir erhalten würden?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser schwierigen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Lehmann
Sehr geehrte Frau Lehmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pflichtteil im Erbrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Vater verstorben ist und Sie und Ihre Geschwister im Testament enterbt wurden. Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, leer auszugehen, obwohl Ihnen als enterbten Kindern ein Anspruch auf den Pflichtteil zusteht.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, den nahe Verwandte auch dann erhalten, wenn sie im Testament des Erblassers nicht bedacht wurden. Das Pflichtteilsrecht soll sicherstellen, dass enge Verwandte nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können. In Ihrem Fall als enterbte Kinder haben Sie also grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Pflichtteil beläuft sich in der Regel auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Sie erhalten hätten, wenn Ihr Vater ohne Testament verstorben wäre. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Geschwister jeweils Anspruch auf ein Viertel des gesetzlichen Erbteils haben. Die genaue Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses, weshalb es wichtig ist, eine genaue Berechnung vorzunehmen.
Auch wenn Ihre Stiefmutter als Alleinerbin eingesetzt wurde, bedeutet das nicht, dass Sie und Ihre Geschwister leer ausgehen müssen. Sie können den Pflichtteil gegenüber der Alleinerbin geltend machen. Dazu müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall oder der Enterbung den Pflichtteil einfordern. Es empfiehlt sich, hierzu einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Pflichtteil ein Mindestanteil ist und nicht durch Schenkungen oder ähnliche Maßnahmen beeinträchtigt werden kann. Sollte die Alleinerbin also versuchen, den Pflichtteil zu umgehen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Herrmann, Rechtsanwalt für Erbrecht
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