Ultraschall ET
Juni 7, 2013 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. med. Ralf Berg
Guten Tag,
Gemäß meiner letzten Periode ist der Entbindungstermin der 9.7.2013. Dies bedeutet, dass der Eisprung am 16./17.10.2012 Stattgefunden hatte.
Dieser Entbindungstermin wurde anhand eines Ultraschalls in der 11. Schwangerschaftswoche bestätigt.
Ist es nun richtig, dass eine Befruchtung am 21.10.2012 definitiv nicht stattgefunden haben kann, da sonst der Ultraschall den 14.7.2013 als Entbindungstermin hätte ausspucken müssen?
Ich möchte nur wissen, ob anhand der Berechnung des Ultraschalls (ET 9.7.13) der Eisprung bzw. Befruchtung am 21.10. ausgeschlossen werden kann?
Welche Fehlerquoten haben diese Ultraschallberechnungen?
Hallo
und guten Abend.
Leider muss ich Sie enttäuschen. DieFehlerquoten des Ultraschalls bewegen zwar nicht in mehreren Wochen aber +- 4-6 Tage ist schon die Ungenauigkeit.
Theoretisch könnte also auch der 21. 10 noch in Frage kommen, wenn sich Ihre Eisprungzeit im damaligen Zyklus um 4 Tage verschoben hätte und auch GV stattgefunden hat.
Wenn Sie jedoch eine sehr konstante Periodenlänge mit geringer Varianz (+- 1-2 Tage) haben und tatsächlich der Geburtstermin so eintritt wie berechnet ist es extrem unwahrscheinlich, dass die Befruchtung erst am 21. 10 stattgefunden hat wenn Eisprung und GV um den 16/17 schon stattgefunden haben.
Definitiv und ausgeschlossen, so wie ihre Fragestellung lautete ist es jedoch nicht, wenn auch zum 21. 10 GV stattgefunden hat.
Ich hoffe ich konnte Ihrz Frage beantworten. Falls Sie noch Rückfragen haben gebe ich gerne Auskunft
Mit vielen Grüßen Dr. R. Berg
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