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Veranlagung in der Einkommenssteuer

Gefragt am 05.04.2010
12:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2582

 

Ich habe zusammen mit einer weiteren Gesellschafterin ein Institut gegründet, das unter die Kleinunternehmenregelung fällt. Der Umsatz pro Jahr beschränkt sich auf 1000 - 2000 €.

Derzeit erstelle ich die Umsatzsteuererklärung und habe dazu folgende Fragen:
1. Muss ich bei der Umsatzsteuererklärung auch die andere Gesellschafterin angeben? Das Steuerprogramm sieht das nicht vor.
2. Muss ich bei meiner eigenen personenbezogenen Einkommenssteuererklärung diese Umsatzsteuererklärung beifügen?
3. Es liegt ein Zahlungseingang für Dezember 2009 für die GbR vor. Die Eingangsrechnungen für die erbrachte Leistung an die GbR stammen aus dem Jahr 2010. Gebe ich bei meiner Einkommenssteuererklärung nun den hälftigen Umsatz abzüglich der angefallenen Kosten ausschließlich aus dem Jahr 2009 an?

Besten Dank für Ihre Unterstützung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.04.2010
12:19 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 05.04.2010 16:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2582

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. In der Umsatzsteuererklärung ist der gesamte Umsatz der GbR anzugeben, da die GbR der Unternehmer ist. Wieviele Gesellschafter an der GbR beteiligt sind, spielt dabei keine Rolle ...



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