Umsatzsteuererklärung nach Betriebsaufgabe
Gefragt am 14.05.201009:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8985
Hallo,habe mein Gewerbe bereits zum 31.12.2008 beendet. Auf Grund von längerfristigen Verbindlichkeiten aus Miet - und Leasingverträgen zahle ich weiterhin die mir den Firmen verhandelten monatlichen Raten, bis die Forderungen vollständig beglichen sind. Meine Frage: Kann ich grundsätzlich aus diesen Beträgen auch nach der Betriebsaufgabe die Vorsteuer beim FA geltend machen, wenn ja in welcher Form? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Fragesteller
Gefragt am 14.05.2010 09:42 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Grundsätzlich sind bei einer Betriebsaufgabe alle Forderungen und Verbindlichkeiten auf den Aufgabestichtag zu erfassen. In diesem Zusammenhang wird auch die Umsatzsteuer auf ausgeführte bzw ...
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