Umsatzsteuer in der Einnahme-/Überschussrechg.?
Gefragt am 18.05.201022:08 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2737
Die Umsatzsteuer wird in der Einnahme-Überschussrechnung auch als 'Kosten' und als 'Einnahmen' erfasst. Das sieht m.E. bei einem Handelsbetrieb vereinfacht so aus:
Einnahmen netto: 10.000,-
+ vereinnahmte Umsatzsteuer: 1.900,-
= Gesamte Einnahme: 11.900,-
abzüglich Wareneinstand plus Kosten, netto: 8.000,-
abzüglich Vorsteuern (hier fiktiv): 1.200,-
= Gewinn: 2.700,-
Frage: M.E. ist das ein überhöht dargestellter Gewinn, denn der eigentliche, betriebswirtschaftliche Gewinn ist doch nur 2.000,-?
Die Differenz bei der MwSt. von 700 Euro muss man ja logischerweise ans FA abführen. Wie wird das in der Einnahme-/Überschussrechnung erfasst, damit es nicht zu einem erhöhten Gewinnausweis kommt?
Fragesteller
Gefragt am 18.05.2010 22:08 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!
Für 26 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!
