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Umsatzsteuer in der Einnahme-/Überschussrechg.?

Gefragt am 18.05.2010
22:08 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2737

 

Die Umsatzsteuer wird in der Einnahme-Überschussrechnung auch als 'Kosten' und als 'Einnahmen' erfasst. Das sieht m.E. bei einem Handelsbetrieb vereinfacht so aus:
Einnahmen netto: 10.000,-
+ vereinnahmte Umsatzsteuer: 1.900,-
= Gesamte Einnahme: 11.900,-
abzüglich Wareneinstand plus Kosten, netto: 8.000,-
abzüglich Vorsteuern (hier fiktiv): 1.200,-
= Gewinn: 2.700,-
Frage: M.E. ist das ein überhöht dargestellter Gewinn, denn der eigentliche, betriebswirtschaftliche Gewinn ist doch nur 2.000,-?
Die Differenz bei der MwSt. von 700 Euro muss man ja logischerweise ans FA abführen. Wie wird das in der Einnahme-/Überschussrechnung erfasst, damit es nicht zu einem erhöhten Gewinnausweis kommt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.05.2010
22:08 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 19.05.2010 07:34 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2737

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte ...



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