Umsatzsteuer für Leistungen im Ausland
Gefragt am 16.07.201003:19 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2935
Sachverhalt:
Meine Gewerbeanmeldung ist in Deutschland
Tätigkeit: Veredelung von Textilien (Bedruckung, Beflockung, etc.)
Textilien und Materialien für die Veredelung werden in Deutschland eingekauft, Deutsche Rechnung inkl. USt.
Diese USt. Bekomme ich in Deutschland wieder.
Textilien werden im Ausland (bei Motorsport-Veranstaltungen) bestellt und von mir im Ausland, individuell veredelt. Auftraggeber sind hauptsächlich private Personen (nicht Deutsche, EU Mitglieder)
Verkäufe liegen zwischen 15,- und 30,-€, daher wären Rechnungen, bei der Masse, zu Aufwändig für mich.
Frage:
Muss ich in diesen Fällen eine USt. An das deutsche Finanzamt abführen?
Wie muss ich gegenüber Finanzamt angeben? Z.B. ein Kunde zahlt 20,-€ für einen T-Shirt. Gebe ich 20,-€ beim FA an ohne dann USt abzuführen?
Vielen Dank.
Fragesteller
Gefragt am 16.07.2010 03:19 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Für die Frage ob die Leistung in Deutschland steuerbar ist, ist entscheidend, dass sich der Ort der Leistung im Inland befindet.
Bei der von Ihnen erbrachten Leistung handelt es sich um eine Werklieferung, da Sie neben der Veredelung den Hauptstoff (Textilien) selbst beschaffen ...
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