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Rechnungsstellung an österreichischen Auftraggeber

Gefragt am 25.11.2009
12:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2998

 

Welche Angaben muss ich in einer Rechnung an einen Auftraggeber in Österreich aufführen, wenn die Leistung Ust.-frei ist (laut Auftraggeber). Muss ich in der Rechnung entsprechende §§ deutscher oder österreichischer Steuergesetze anführen, die die Ust-Befreiung erklären?

Art der Leistung: Preisrichtertätigkeit für einen Wettbewerb in Wien

Rechnungsempfänger: Stadt Wien

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Zimmermann

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.11.2009
12:34 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 25.11.2009 14:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2998

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihre Tätigkeit als Preisrichterin stellt eine sonstige Leistung gemäß § 3 Abs ...



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