Rechnungsstellung an österreichischen Auftraggeber
Gefragt am 25.11.200912:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2998
Welche Angaben muss ich in einer Rechnung an einen Auftraggeber in Österreich aufführen, wenn die Leistung Ust.-frei ist (laut Auftraggeber). Muss ich in der Rechnung entsprechende §§ deutscher oder österreichischer Steuergesetze anführen, die die Ust-Befreiung erklären?
Art der Leistung: Preisrichtertätigkeit für einen Wettbewerb in Wien
Rechnungsempfänger: Stadt Wien
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Zimmermann
Fragesteller
Gefragt am 25.11.2009 12:34 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ihre Tätigkeit als Preisrichterin stellt eine sonstige Leistung gemäß § 3 Abs ...
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