§14 UStG
Gefragt am 08.08.201218:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2838
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen zum Thema §14 UStG (allgemein vorab: Ich habe einen Gewerbebetrieb):
1.Gelten die Pflichtangaben des §14 UStG auch als Vorraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug?
2.Wenn eine Studentin mir ein- oder zweimal im Jahr eine Dienstleistung erbringt und sie mir eine Rechnung (ohne Umsatzsteuer) schreibt, müssen die Pflichtangaben des §14 UStG enthalten sein?
Und eine allgemeine Frage:
3. Muss ich dafür Sorge tragen, dass die Studentin die Entlohnung in ihrer Einkommensteuererklärung erklärt?
Im Voraus vielen Dank für die Antwort.
Fragesteller
Gefragt am 08.08.2012 18:16 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Die Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG), d ...
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