Zinsen absetztbar, bei Privatdarlehen
Gefragt am 03.03.201015:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2660
Hallo,
sind Zinsen absetzbar, welche von einer Privatperson in Rechnung gestellt werden (Privatdrlehen), wenn dieses Darlehen für eine Kapitalerhöhung in einer GmbH, welche nun Insolvenzantrag gestellt hat, verwendet wurde?
Wenn ja, wo wäre dies dann ein zu tragen?
Mit freundlichen Gruss
Joerg Lindner
Fragesteller
Gefragt am 03.03.2010 15:15 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Sofern das Darlehen einer der 7 Einkunftsarten gemäß § 2 EStG zugeordnet werden kann, sind die Zinsen steuerlich entweder als Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften oder als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften berücksichtigungsfähig ...
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