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Zinsen absetztbar, bei Privatdarlehen

Gefragt am 03.03.2010
15:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2660

 

Hallo,
sind Zinsen absetzbar, welche von einer Privatperson in Rechnung gestellt werden (Privatdrlehen), wenn dieses Darlehen für eine Kapitalerhöhung in einer GmbH, welche nun Insolvenzantrag gestellt hat, verwendet wurde?
Wenn ja, wo wäre dies dann ein zu tragen?

Mit freundlichen Gruss
Joerg Lindner

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.03.2010
15:15 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.03.2010 20:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2660

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Sofern das Darlehen einer der 7 Einkunftsarten gemäß § 2 EStG zugeordnet werden kann, sind die Zinsen steuerlich entweder als Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften oder als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften berücksichtigungsfähig ...



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