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Vermittler auf Provisionsbasis

Gefragt am 01.10.2010
16:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4521

 

Guten Tag,

es geht um folgendes.

Ich bin hauptberuflich in einem Unternehmen beschäftigt. ( vollzeit+unbefristet )

nun möchte ich mich als vermittler für eine Handyfirma selbstständig machen.
Sprich ich erstelle bei ebay auktionen und vermittel dann die kunden auf die seite des betreibers.

Für erfolgreich vermittelte Verträge erhalten ich Provision. ( nicht mehr als 17.500€ im jahr)

Klar das ich ein Gewerbe anmelden muss, aber was muss ich sonst von meiner Provision abgeben? Ust. ist nicht nötig da Kleinunternehmerreglung.

EÜ-Rechnung? Einahmen: Provision Ausgaben: Ebay-Gebühren etc.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.10.2010
16:07 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.10.2010 19:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4521

Antwort unseres Experten

hallo

die Vermittlungstätigkeit ist ein Gewerbebetrieb (Neben- bzw Kleingewerbe) - deshalb haben Sie mit der Gewerbeanmeldung schon Recht.

Als Kleinunternehmer (umsatzsteuerlich mit Jahres-Einnahmen bis zu EUR 17.500) fällt keine Umsatzsteuer an und Sie dürfen diese auch nicht in Rechnung stellen
oder es darf Ihnen von der Handyfirma auch keine Umsatzsteuer gutgeschrieben werden (sofern mit Provisionsgutschriften abgerechnet wird).

Zudem entfällt der Vorsteuerabzug auf die zugehörigen Betriebsausgaben ...



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