Vekrauf Domain und Betriebsveräusserung
Gefragt am 04.06.201117:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2366
Mir wurde für die Rechte einer meiner Domain ein fünstelliger Euro-
bertag im mittleren oder oberen Beraich angeboten. Da ich als frei-
beruflicher Kleinunternhemer im Bereich Internetmerketing und Kunst-
handwerker angemeldet bin, würde sich so eine Einmalzahlung in
punkto Steuern nicht sehr gut auswirken.
Nun denke ich, da ich bereits 60 Jahre bin, an eine Betriebsveräus-
serung. Bei so einem Vorgang könnte ich den Altersfreibetrag nut-
zen. Ist dies aufgrund der Veräuuserung nur der Domainrechte möglich? Mit einer neuen Domain müsste ich mit der Etablierung
meiner Website wieder neu beginnen. Ich würde mich nach dem Verkauf
beim Finanzamt abmelden. Oder sehen Sie eine andere Möglichkeit.
Fragesteller
Gefragt am 04.06.2011 17:04 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
sehr geehrter Fragesteller
der Verkauf der Domain ist grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig (bei Ihnen ggf sogar mit Umsatzsteuer mit 19%)
Eine Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung bedingt die völlige Aufgabe bzw. den völligen Verkauf des Unternehmens. Hier stellt sich die Frage, ob der Interessent auch andere Teile des Unternehmens erwerben möchte. Wenn nicht, ist es keine Betriebsveräußerung (umsatzsteuerlich) und damit steuerlich nicht begünstigt ...
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