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Rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung bei einer GbR

Gefragt am 07.05.2011
10:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5663

 

Unter welchen Voraussetzungen kann nach einer Steuerprüfung eine rückwirkende / nachträgliche Gewinnverteilung bei den Gesellschaftern einer GbR anerkannt werden?

Das Protokoll über die Gewinnanteile ist nicht geändert worden, es gab jedoch eine abweichende (mdl. geschlossene) Gewinnverteilungsabrede.

Ein Gesellschafter hat zur Vorbereitung einer neuen Homepage deutlich mehr Zeit investiert und somit in Absprache mit den anderen Gesellschaftern ein "Sonderopfer" erbracht.

Ziel: Die Erhöhung des Gewinns nach der Steuerprüfung soll diesem Gesellschafter nachträglich zugerechnet werden.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.05.2011
10:50 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 10.05.2011 17:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5663

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Der BFH hat mit Urteil vom 24.06.2009 entschieden, dass eine nachträgliche Änderung der Gewinnverteilung, die auf eine mündliche Abrede beruht, sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten möglich ist ...



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