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Neue Arbeitsstelle

Gefragt am 05.04.2011
21:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3130

 

Hallo! Ab dem 01.05.2011, habe ich eine neue Arbeitstelle. Ca. 95 km von unserem (Familie)Lebensmittelpunkt entfernt. Selbst mit dem Auto wäre diese Strecke täglich nicht zu befahren. Ich muß mir eine kleine Wohung am Ort des neuen Arbeitsplatzes mieten. Dazu nun meine Fragen.
1)In Deutschland ist freie Arbeits-und Berufswahl. Spielt der Kündigungsgrund trotzdem eine Rolle für das Finanzamt in Bezug auf 2)Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Heimfahrten (Mein Kündigungsgrund ist aufgrund eines sehr, sehr schlechten Betriebsklimas erfolgt).
3) Die unter 2) genannten Kosten sind voll absetzbar? 24 € für 3 Monate /Jahr an Verpflegungskosten?
4) Kann auf Grund dieser Kosten ein monatlicher Freibetrag beim Finanzamt beantragt werden?
5) Was habe ich noch vergessen?
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Mit freundlichem Gruß
Hartmut Eckert Mobil unter 0172-52 763 65 zu erreichen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.04.2011
21:37 Uhr
StB Olaf Gayko StB Olaf Gayko Beantwortet am 07.04.2011
00:14 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.04.2011 00:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3130

Antwort von StB Olaf Gayko (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Herr Eckert,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.

Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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