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Gewerblichkeit beratender Arbeit

Gefragt am 18.10.2010
19:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2605

 

Ich war von 1.1.2010 bis 26.7.2010 hauptberuflich freiberuflich als Dozent tätig, in umsatzsteuerbefreiten Aufträgen z.B. für Weiterbildungsträger. Anmeldung beim FA als freiberuflicher, nicht-gewerblicher Dozent und Berater.
Von 26.7. - 29.19.2010 hauptberuflich als Arbeiter tätig, Dozent nebenberuflich. Ab 1.11.2010 soll ich für vers. Industrieunternehmen als Selbstständiger Beratungsleistungen erbringen. Ich bin aber weiterhin auf dem Markt präsent, habe eine Homepage, Scheinselbstständigkeit besteht nicht!

Das Problem ist: ich bin Alleinunternehmer und werde dies auf unabsehbare Zeit auch bleiben; bin ich weiterhin Freiberufler?
Ich bin aber auch gewerblich beratend tätig, da ich - ähnlich dem IT-Berater - Dienstleistungen erbringe, die nicht unterrichtend sind, oder doch? dh.ich muss Mwst. erheben und Vorsteuer entrichten. Muss ich jetzt beim FA ein Gewerbe anmelden? Wie verfahre ich damit, dass ich mit meiner ersten Rechnung im Dezember umsatzsteuerpflichtig werde? Meine Jahresumsätze in 2011 bewegen sich im Rahmen von ca. 50.000€, in diesem Jahr wären es max. 8.000€ plus Mwst. Da mir das FA schon einmal eine Stundung verwehrt hat, was zu einem Beinnahekollaps geführt hat, möchte ich vorbeugen!(siehe auch: www.schwarz-dialogisch.de)

Ergo: ich unterrichte nicht mehr, sondern berate Unternehmen, die nicht ust-befreit sind, weil ganz normale gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Was muss ich ab 1.11.2010 dem FA, IHK(?) und sonstwo melden?

Herzlichen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.10.2010
19:37 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.10.2010 13:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2605

Antwort unseres Experten

Guten Tag

es müssten hier zwei Überschussermittlungen, sofern es möglich ist die Aufwendungen zu trennen, gefertigt werden :
1) Keine Umsatzsteuer/Kein Vorsteuerabzug
2) Umsatzsteuerpflichtig/Vorsteuerabzug

Der Gewerbebetrieb muss beim Stadt-Steueramt angemeldet werden ...



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