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Gewerbeauflösung

Gefragt am 08.10.2010
10:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5346

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe bei Ebay ein Gewerbe, dass ich jetzt auflösen möchte.

Was muss ich dabei steuerlich berücksichtigen...und was passiert mit dem Warenbestand (Wert), kann ich diesen komplett oder teilweise abschreiben?
Oder gibt es noch eine andere Lösung, ohne dass das Finanzamt Probleme macht.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2010
10:18 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 08.10.2010 13:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5346

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und vor dem Hintergrund Ihres Honorars kurz wie folgt. Bitte beachten Sie, dass Abweichungen im Sachverhalt zu anderen steuerlichen Konsequenzen führen können.
Ihre Betriebsaufgabe wird steuerlich wie eine Betriebsveräußerung behandelt.
Der Aufgabegewinn wird wie folgt ermittelt

Gemeiner Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter
...



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