Ehepartner als Minijob anmelden
Gefragt am 23.09.201008:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3236
Ich bin Markthändlerin mit Reisegewerbe und habe einen gesamten (mit Webshop) Jahresumsatz von ca. 170.000 €. Da ich diesen Umsatz nicht alleine machen kann, sagt mein Mann ich müsste ihn wenigstens als Minijob anmelden. Meine Frage ist nun, muss ich das? Er hat kein eigenes Einkommen, ist bei mir krankenversichert, er erhält aber auch sonst keine Unterstützung. Wir leben beide von dem Geld und er hat keinen weiteren Job. Nun habe ich ihn zum 1.08. bei der Knappschaft auf 400,- Euro angemeldet und soll jetzt von der Rentenversicherung einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen. Nun bin ich unsicher, ob das schlau war, was ich da reinschreiben soll und vor allem, ob ich ihn nicht gleich wieder abmelden soll.
vielen Dank im Voraus
Fragesteller
Gefragt am 23.09.2010 08:28 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
zunächst einmal müssen Sie Ihren Mann nicht als Aushilfe anmelden. Es macht jedoch oft Sinn es doch zu machen. Sie können die Lohnzahlungen als Betriebsausgaben von dem Gewinn abziehen ...
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