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Dienstwagenbesteuerunng

Gefragt am 08.10.2010
10:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3390

 

Ich habe folgende Frage: ich werde am 1.11.2010 eine neue Arbeitsstelle antreten. Nach einer dreimonatigen Einarbeitungszeit, die im wesentlichen am Produktionsstandort 400 km entfernt von meinem Wohnort stattfinden wird, werde ich nach und nach meine Anwesenheit vor Ort reduzieren und meine Tätigkeit weitestgehend von meinem Home-Office aus wahrnehmen. In dem Entwurf meines derzeitigen Arbeitsvertrages, ist die endgültige Home-Office-Regelung nach einem Jahr vorgesehen. Da ich einen Dienstwagen bekomme, möchte ich von Ihnen wissen, wie die Versteuerung von diesem Fahrzeug während dieser Zeit außerhalb des Home-Office gesetzlich geregelt ist und ob es sinnvoll für mich sein könnte in meinem Arbeitsvertrag die Home-Office Regelung vom 1. Tag an zu fixieren, um die Kostenbelastung so gering wie möglich zu halten.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2010
10:42 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 08.10.2010 14:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3390

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und vor dem Hintergrund Ihres Honorars kurz wie folgt. Bitte beachten Sie, dass Abweichungen im Sachverhalt zu anderen steuerlichen Konsequenzen führen können.
Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung stellt einen steuerpflichtigen Vorteil dar. Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung kann durch die sogenannte 1% Regelung oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs ermittelt werden.
Bei der 1% Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges der Versteuerung unterworfen. Zusätzlich sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer zu versteuern ...



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