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Dienstwagen

Gefragt am 08.10.2010
16:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3146

 

Hallo,
mir wurde angeboten einen Dienstwagen zu nutzen. Weg zur Arbeit derzeit 43km, ab 2011 63km. PKW wird hauptsächlich für Fahrten zur Arbeit genutzt. Habe mich schon im Internet informiert, die 1% Regelung und die Berechnung des geldwerten Vorteils sind mir bekannt. In Wikipedia ist eine Berechnung, bei der zuerst die 0.03% pro km Entfernung zur Arbeit + die 1% vom LP als geldwerter Vorteil berechnet werden, gleichzeitig aber wieder folgendes vom geldweren Vorteil abgezogen wird: "pauschal versteuerte Fahrtkosten (43km*0,30*15Tage). Dadurch ergibt sich natürlich ein wesentlich geringerer geldwerter Vorteil der zu versteuern ist. Und nur so würde sich ein Firmenwagen wirklich lohnen, da ich ja ohne Firmenwagen die Fahrtkosten erstattet bekomme. Ist diese Variante möglich soweit der Arbeitgeber damit einverstanden ist?
Lg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2010
16:07 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 08.10.2010 18:57 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3146

Antwort unseres Experten

Ja das ist gem. § 40 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist ...



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