Dienstwagen
Gefragt am 08.10.201016:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3146
Hallo,
mir wurde angeboten einen Dienstwagen zu nutzen. Weg zur Arbeit derzeit 43km, ab 2011 63km. PKW wird hauptsächlich für Fahrten zur Arbeit genutzt. Habe mich schon im Internet informiert, die 1% Regelung und die Berechnung des geldwerten Vorteils sind mir bekannt. In Wikipedia ist eine Berechnung, bei der zuerst die 0.03% pro km Entfernung zur Arbeit + die 1% vom LP als geldwerter Vorteil berechnet werden, gleichzeitig aber wieder folgendes vom geldweren Vorteil abgezogen wird: "pauschal versteuerte Fahrtkosten (43km*0,30*15Tage). Dadurch ergibt sich natürlich ein wesentlich geringerer geldwerter Vorteil der zu versteuern ist. Und nur so würde sich ein Firmenwagen wirklich lohnen, da ich ja ohne Firmenwagen die Fahrtkosten erstattet bekomme. Ist diese Variante möglich soweit der Arbeitgeber damit einverstanden ist?
Lg
Fragesteller
Gefragt am 08.10.2010 16:07 Uhr
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Antwort unseres Experten
Ja das ist gem. § 40 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist ...
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