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Berichtigungsantrag (Neuerklärung) Gewerbesteuer

Gefragt am 07.10.2010
19:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3640

 

Sachverhalt:
In den Gewerbesteuererklärungen der vergangenen Jahre ist vergessen worden, die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr.1 Satz 2 GewSt zu beantragen. Die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre, für die Festsetzungsverjahräung noch nicht eingetreten ist (2005, 2006, 2007, 2008 und 2009), sind (jahrgangsmäßig unterschiedlich) unter dem (2005 - 2007) und ohne Vorbehalt der Nachprüfung (2008 und 2009) ergangen. Es ist beabsichtigt, zutreffende Erklärungen mit dem Antrag auf erweiterte Kürzung abzugeben.
Fragen:
Für welche Jahre kann der Antrag auf erweiterte Kürzung noch mit Aussicht auf Erfolg (Änderung des Bescheids) gestellt werden, auf welchen Rechtsgrundlagen beruht der Änderungsanspruch und - soweit der Anspruch besteht - welche Mittel sind möglich (notwendig), das Finanzamt dazu anzuhalten, die Änderungen möglichst schnell durchzuführen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.10.2010
19:03 Uhr
StB Olaf Gayko StB Olaf Gayko Beantwortet am 07.10.2010
23:48 Uhr

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Beantwortet am 07.10.2010 23:48 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3640

Antwort von StB Olaf Gayko (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.

Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Solange die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO ergangen sind und dieser auch nicht aufgehoben worden ist, können diese jederzeit bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist geändert werden ...



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