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Beendigung der Selbständigkeit

Gefragt am 13.08.2012
09:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6019

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich bin im Jahre 2010 nach Tätigkeit als freiberuflicher Kleinunternehmer in eine Festanstellung gewechselt welche heute noch besteht. Dabei habe ich versäumt die Beendigung des Selbständigkeit dem Finanzamt mitzuteilen und für das Jahr 2010 die Gewinnermittlung zu übermitteln. Auf Nachfrage des Finanzamtes habe ich mitgeteilt, dass die Selbständigkeit aufgegeben wurde. Daraufhin erhielt ich einen Fragebogen zur Beendigung der Selbständigkeit. Meine Fragen dazu:


1. Welchen Zeitpunkt muss ich als Beendigung der Selbständigkeit angeben? Die letzte Rechnung wurde ausgestellt als ich mich bereits einen Monat im Angestelltenverhältnis befand. Sollte dieses Datum angegeben werden? Droht mir ein Bußgeld aufgrund der verspäteten Meldung?


2. Für die Gewinnermittlung für das Jahr 2010 existieren zu den Ausgaben keine Belege. Die Einnahmen belaufen sich auf unter 3000 Euro. Ist es zulässig unter "Ausgaben" 0 Euro anzugeben?



Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.08.2012
09:26 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 13.08.2012 11:05 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6019

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage die ich Ihnen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte.
Bitte beachten Sie, dass das Hinzufügen, Weglassen oder Ändern von Sachverhaltsinformationen das steuerliche Ergebnis ändern könnte.


Zu Frage 1:
Die Beendigung der selbständigen Tätigkeit ist zu dem Zeitpunkt gegeben, wenn Sie keine weiteren Tätigkeiten mehr auf eigene Rechnung selbständig ausführen ...



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