2 Fragen bzgl. Gesellschafterdarlehen & Geschäftsführer
Gefragt am 16.09.201009:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3306
Hallo,
ich habe mit 3 Gesellschaftern vor kurzem eine UG gegründet. Bevor wir den Termin mit unserem Steuerberater haben, ergeben sich jedoch 2 Fragen, die wir dringend beantwortet haben müssten.
1. Wir haben einen Geschäftsführer bestellt (in der Gründungsurkunde). Dieser ist keiner der Gesellschafter. Er soll (und möchte) für und bis auf weiteres Ehrenamtlich tätig sein. Dies möchten wir natürlich auch schriftlich fixieren und sind nun auf der Suche welcher Vertrag hier am besten passen würde. Reicht hier ein normaler Arbeitsvertrag in dem ein Gehalt 0,00 Euro angegeben wird? Ist diese ehrenamtliche Tätigkeit dennoch Sozialversicherungspflichtig und müssen wir außerdem noch etwas beachten (z.b. Anmeldung bei Amt X, etc.)?
2. Die Gesellschaft wird in den ersten Monaten voraussichtlich nur sehr wenig Umsatz machen, so dass ich als Gesellschafter alle 3 Monate "frisches" Geld in die Gesellschaft bringen muss. Wie kann ich das am Besten bewerkstelligen? Das ein Gesellschafterdarlehen möglich ist, konnte ich bereits recherchieren, jedoch ist mir der genaue Ablauf nicht klar. Ich überweise das Geld aufs Firmenkonto. Was muss im Vorfeld oder im Anschluss beachtet werden?
Es wäre sehr nett, wenn uns diese Fragen beantwortet würden.
Viele Grüße
Michael
Fragesteller
Gefragt am 16.09.2010 09:31 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
1. Eine ehrenamtliche Tätigkeit des Geschäftsführers ist möglich. Hierfür müsste noch nicht mal ein Vertrag geschlossen werden. Sie können aber auch einen schriftlichen Vertrag mit o,- € für xx Monate während der Gründungsphase abschliessen ...
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