Renovierungskosten eines gewerblichen Mietobjektes
Gefragt am 17.10.201016:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3202 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Situation stellt sich wie folgt dar:
Im Dreifamilienhaus ist eine ETW in meinem Besitz und an meine Lebensgefährtin vermietet, in welcher sie gewerblich tätig ist. Die beiden weiteren ETW gehören meiner Lebensgefährting, davon ist eine an mich zu Wohnzwecken vermietet. Die dritte wird von ihr selbst bewohnt.
Wir planen noch in diesem Jahr die Renovierung im Gesamten Gebäude. Hier sollen alle Eingangstüren, und in den ebenerdigen Wohnungen die Terassentüren erneuert werden.
1. Frage: Kann die Rechnung für die von meiner Lebensgefährtin gemieteten und gewerblich genutzten Wohnung übernommen werden, so dass die anfallende Mehrwertsteuer als Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann? Wenn ja, wie ist der Nettorechnungsbetrag aufwandstechnisch zu betrachten?
2. Wie ist der Betrag für die an mich vermietete Wohnung und wie für die eigengenutzte Wohnung steuerlich zu betrachten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Fragesteller
Gefragt am 17.10.2010 16:31 Uhr
Antwort von Gabriele Hellenbroich (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die gesamte Rechnung kann in der von Ihnen gedachten Form nicht abgewickelt werden.
Die Renovierung muß einzeln betrachtet werden. Um wenigstens zum Teil die Vorsteuer geltend machen zu können, würde ich eine Aufteilung der Türen auf die jeweilige Wohnung und den Eigentümer empfehlen ...
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